Hallo,
ab dem 1. OG ist der Rettungsweg ins Freie über einen notwendigen Treppenraum in jeder Landesbauordnung vorgeschrieben.
Ähnlich verhält es sich mit dem notwendigen Flur.
Aber wo steht, dass der Fluchtweg/Rettungsweg zu einem notw. TR zwangsläufig über einen notw. Flur führen muss?
Kann dieser Fluchtweg auch über eine 2. Nutzungseinheit führen?
Und kann eine Außentreppe als 1. Rettungsweg herangezogen werden?
Vielen Dank vorab für Eure Einschätzung.
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notwendiger Treppenraum / notwendiger Flur
Re: notwendiger Treppenraum / notwendiger Flur
Hallo,
So? Wär mir aber neu, da steht doch nur notwendige Treppe drin. Ob die in einem Treppenraum liegt, hängt von diversen Voraussetzungen ab. Und warum solls die Außentreppe nicht sein?
Grüßla,
der Feierdeifi
ab dem 1. OG ist der Rettungsweg ins Freie über einen notwendigen Treppenraum in jeder Landesbauordnung vorgeschrieben.
So? Wär mir aber neu, da steht doch nur notwendige Treppe drin. Ob die in einem Treppenraum liegt, hängt von diversen Voraussetzungen ab. Und warum solls die Außentreppe nicht sein?
Das steht möglicherweise in dem Artikel, der besagt, dass Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen, notwendige Flure sind.Aber wo steht, dass der Fluchtweg/Rettungsweg zu einem notw. TR zwangsläufig über einen notw. Flur führen muss?
Rettungsweg heißts richtig. Der zweite ja, der erste nein. In der Regel kommt man auch mit den maximal zulässigen Längen nicht hin.Kann dieser Fluchtweg auch über eine 2. Nutzungseinheit führen?
Grüßla,
der Feierdeifi