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Brandschutz bei Einbau einer Mulimedia-Anlage

Verfasst: Do 24.06.2010 20:53
von yabra
Hallo,

ich wohne in einer 4-6-geschossigen Anlage von 5 aneinandergereihten und über Kellertüren verbundenen Häusern (ca. 80 m lang). Der Vermieter hat vor kurzem eine Multimedia-Anlage (bestehend auf Kabelfernsehen, schnellem Internet und Telefon) eingebaut. Von der Kopfstation auf dem Dach werden die Signale aus dem mittleren Haus in alle anderen verteilt (pro Wohnung 3 Kabel). Die Verteilung verläuft über den gesamten Keller aller Gebäude und dann jeweils von unten durch alle Decken bis in den obersten Stock. Und jetzt die Frage: Muss für so eine Baumaßnahme ein Bauantrag gestellt werden? Ich kann das in der maßgebenden Bauordnung nicht nachvollziehen. Auf jeden Fall wurden alle Decken sowie diverse Wände und Brand(schutz)wände durchbohrt und nach Verlegung der Kabel mit einer mir unbekannten Masse verschlossen. Ich bin kein Brandschutzexperte, kann mir aber vorstellen, das so eine Maßnahme genehmigt werden muss ???

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen!

Re: Brandschutz bei Einbau einer Mulimedia-Anlage

Verfasst: Fr 25.06.2010 13:20
von blank
Es könnte sich hierbei um ein bauaufsichtlich zugelassenes Elektroschott handeln. Diese werden oft als Schaumschotts ausgeführt, bestehend aus einem schäumbaren Baustoff (in der Konsistenz vergleichbar mit z.B. Bauschaum), einer Verfüllmasse zum Ausfüllen der Fugen und Zwickel in/zwischen Leitungssträngen sowie einem Schutzanstrich, allesamt aus intumeszierenden Baustoffen und gemeinsam als Schott bauaufsichtlich zugelassen.

Solche Schottungen in Brandwänden bzw. Trennwänden mit Brandschutzanforderungen sind nach Bauregelliste nicht geregelte Bauprodukte und bedürfen dementsprechend einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), in dieser finden sich auch Informationen zur Kennzeichnung solcher Schotts. I. d. R. muss im unmittelbaren Umfeld des Schotts ein Schild mit dem Typ des verwendeten Produktes sowie der Nummer der Zulassung angebracht sein. Bei Kabelabschottungen (z. B. S90-Elektroschott) beginnt die Nummer der Zulassung im Regelfall mit Z-19.15-XXX.

Ferner muss der Errichter i. d. R. eine Übereinstimmungserklärung an den/die Betreiber/Eigentümer der baulichen Anlage aushändigen (Das Formular hierzu ist im Normalfall Bestandteil der Zulassung), mit welcher er erklärt, das genannte Bauprodukt entsprechend der Zulassung, der Einbauanleitung des Herstellers und dem Stand der Technik eingebaut zu haben. Ist dies der Fall und das Schott augenscheinlich in Ordnung, unbeschädigt und mindestens in der gleichen Feuerwiderstandsklasse wie die betreffende Wand/Decke ausgeführt, so ist nichts zu beanstanden.

Zur Erfordernis der Abschottung im allgemeinen vgl. §§ 29 (5) (6), 30 (8) (11) und 31 (4) Musterbauordnung sowie Muster-Leitungsanlagenrichtlinie.

Gruß, Tim

Re: Brandschutz bei Einbau einer Mulimedia-Anlage

Verfasst: Mo 28.06.2010 14:06
von yabra
@ Tim:

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe ein paar bauaufsichtlich zugelassene Elektroschotts entdeckt, z. B. bei Kabeln, die in einem Lüftungsschacht verlegt wurden. Bedeutet "bauaufsichtlich zugelassen", dass für diesen recht umfangreichen Arbeiten (s.o) kein Bauantrag gestellt werden muss und dass hinterher auch niemand prüft, ob diese Arbeiten nach den Richtlinien des Brandschutzes korrekt ausgeführt wurden?

Da ich kein Fachmann für Brandschutz bin, ist mir auch unklar, an welche Wände welche Anforderungen gestellt wurden (beim Bau) bzw. werden. Woran kann man denn die Feuerwiderstandsklasse, d.h. eine Brandschutz- bzw. feuerfeste Wand bzw. Decke erkennen? Kann ich eventuell die zur Zeit des Neubaus geltenden Bestimmungen irgendwo nachlesen und daraus schließen, welche Wände bzw. Decken welchen Vorschriften genügen müssen?

Gruß, Ya

Re: Brandschutz bei Einbau einer Mulimedia-Anlage

Verfasst: Mo 28.06.2010 18:47
von Jörn Klaas
Hallo yabra,

Baurecht ist Ländersache, Du findest die gesetzlichen Bestimmungen in der Landesbauordnung Deines Bundeslandes. Ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber an den Feuerwiderständen tragender und raumabschließender Teile hat sich nicht allzuviel getan.
Der Einbau von Elektroleitungen braucht nicht genehmigt werden, trotzdem müssen natürlich die Anforderungen des Brandschutzes eingehalten werden.

Ich hoffe, ich konnte weiter helfen...
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Klaas

Re: Brandschutz bei Einbau einer Mulimedia-Anlage

Verfasst: Mi 30.06.2010 18:43
von blank
Richtig, als Arbeitshilfe oder Erläuterung hierzu hilfreich, insbesondere kostenlos, hast du hier noch den Link zum "Brandschutz in der Tasche" aus dem Feuertrutz-Verlag. Die Angaben hierzu beziehen sich allerdings auf die Musterbauordnung,also ggf. nachlesen welche Abweichungen die zuständige LBO hierzu aufweist.

Gruß, Tim

Re: Brandschutz bei Einbau einer Mulimedia-Anlage

Verfasst: Di 06.07.2010 13:52
von Linse
Bezueglich der verschiedenen Waende wuerde ich als Faustregel noch grob ansetzen, dass die Waende zwischen den Haeusern wohl F90 sein muessten. Sollten die Verbindungstueren im Keller da eine entsprechende Plakette (oft im Falz auf Hoehe des Tuerbeschlags) haben, auf der T90 steht, dann koennen Sie relativ sicher davon ausgehen, dass die gleiche Anforderung auch an die Waende gestellt wurde. Kaum einer wird eine T90-Tuere einbauen, wenn die Wand eigentlich nur F30 haben muesste. ;-)

Das ist allerdings jetzt nur, weil Sie einfach Interesse an den Anforderungen gezeigt haben! Eine verlaessliche Aussage zu den Anforderungen kann wohl nur die Baugenehmigung und der Bauplan des Gaebaeudes liefern...