2. Fluchtweg bei vergitterten EG Fenstern
Verfasst: Mo 26.04.2010 23:55
Hallo, ich benötige einen fachlichen Rat zum Thema 2. Fluchtweg. Wir wohnen in einem 3-stöckigen Altbauhaus (Fabriketagen), in dem alle Fenster im EG vergittert sind. Es gibt hier also nur einen Fluchtweg durch die Haustür, welche an der linken Seite des Gebäudes liegt. Käme es zu einem Brand im Flur des EG ist die Haustür von den Räumen auf der rechten Seite aus, nicht zu erreichen. Der Vermieter lehnt es ab, ein Gitter auf der rechten Gebäudeseite entfernen zu lassen, ist dies zulässig? Wir haben sogar schon angeboten die Arbeiten selbst zu übernehmen, welchen er aber nur gegen eine zusätzliche Kaution zustimmen würde, für den Fall, dass wir das Gitter bei Auszug nicht wieder anbringen würden. Vielen Dank für Ihre Antworten!