Jörn Klaas hat geschrieben:Hallo Tischler69,
wie immer ist eine solche Frage ohne genaue Kenntnis des Gebäudes nicht eindeutig zu beantworten. Entscheident ist u.a. die Größe des Gebäudes und die Anzahl der Nutzungseinheiten, in welchen Bundesland das Gebäude steht und ob es aus den einzelnen Nutzungseinheiten seperate bauliche Rettungswege gibt. Ich vermute aber, dass es ein Erfordernis für eine T 30-RS Tür gibt.
Sollte es sich bei der alten Tür um eine Feuerschutztür gehandelt haben, so können Sie als Fachbetrieb natürlich nicht einfach eine "normale" Tür einbauen. Der Unterschied müsste eigentlich auffallen.
Sollte für die alte Tür zum Zeitpunkt der Baugenehmigung rechtmäßig keinen Feuerwiederstand gefordert gewesen sein, so steht natürlich die Überlegung im Raum, ob nicht ein Bestandsschutz gegeben ist. Zum Bestandsschutz hat sich blank ja schon umfangreich und richtig geäußert.
Ein Fachbetrieb (wobei ich natürlich nicht weiß, ob Sie einer sind und ich Ihnen auch nicht zu nahe treten möchte), der regelmäßig mit Türen zu tun hat, sollte nach meiner Meinung schon wissen, welche Türen in notwendigen Treppenräumen erforderlich sind.
Für den Bestandsschutz spricht, dass es sich nur um eine Verschönerung gehandelt hat. Die reale Gefahr der Brand- und Rauchausweitung wiegt aber vielleicht höher. Letzte Klarheit wird hier wahrscheinlich nur vor Gericht zu erlangen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Klaas
Zunächst danke ich für die Beiträge!!!
Dann muß ich wohl etwas "die Hosen runterlassen"...
Ich bin selbst Eigentümer einer Wohnung in dem "Wohnhaus mittlerer Höhe", also unter 22 m bis zum Fußboden der obersten Wohnetage ( EG + 6 Etagen ) mit je 3 WE.
Das Haus wurde 1960 gebaut und befindet sich in NRW.
Es gibt nur einen Treppenaufgang, um den Aufzug verlaufend.
Die Alu - Haustür befindet sich gegenüber dem Treppenaufgang.
Der Kellereingang befindet sich seitlich versetzt.
Die alte Tür war komplett aus Stahl ( Stahlplatte mit aufgeschweißtem Falzrahmen und Kreuzstreben / Stahleckzarge, ohne Dichtungen ).
Es sollte tatsächlich nur eine Verschönerung stattfinden und das zuvor laute "Zuknallen" der Tür unterbunden werden.
Eine neue Stahltür wollte ich ursprünglich anbieten, diese war aber nicht erwünscht.
Zu meiner Schande muß ich gestehen, daß ich mir um den Brandschutz keine Gedanken gemacht hatte.
Ebenso seitens der anderen Eigentümer und der Hausverwaltung.
Somit wurde der Einbau 2009 beschlossen und durchgeführt.
Ansonsten mußte ich mich, neben vielen anderen Arbeiten, auch nur mit Wohnungstüren und Hauseingangstüren befassen.
Natürlich ist mir bewußt, daß ich letztendlich alleine hierfür verantwortlich bin.
Es wäre sicherlich auch nie ein Diskussionsthema geworden, wenn die Hausgemeinschaft nicht gegen den beschwerenden Eigentümer, in anderer Sache, klagen würde.
Es handelt sich um eine klassische "Retourkutsche".
Die Frage ist nun natürlich, wie ich mich verhalten soll?!
Es sind verschiedene Szenarien denkbar :
- direkter Austausch des Elementes
- Zulässigkeit prüfen lassen ( durch mich oder beschwerenden Eigentümer? )
- evtl. Klage abwarten
- Aussprache mit dem Eigentümer ( nicht sehr erfolgversprechend )
- ???
Ich der Hoffnung auf weitere hilfreiche Antworten,
Tischler69