Hallo zusammen,
meine Frage : ein bestehendes Produktionsgebäude, Alter ca. 40 J., A= 4200 m², ohne RWA, soll saniert werden.
Fällt bei der Sanierung ( = Erneuerung Dachhaut, Verwahrung usw. ) der Bestandschutz?
Muss das neue Dach jetzt mit NRA-Kuppeln ausgerüstet werden?
Ich spreche hier nur die rechtliche Notwendigkeit an; dass NRA sinnvoll ist, ist ein anderes Thema.
Das Objekt ist in Ba-Wü.
Vielen Dank für Euer feedback.
Volker Krabbe
Sanierung Dachfläche - Bestandschutz
Re: Sanierung Dachfläche - Bestandschutz
Hallo Herr Krabbe,
der Begriff "Bestandsschutz" wird aus dem Art. 14 Abs.1 des Grundgesetzes abgeleitet. Im Baurecht soll damit verhindert werden, dass einem Eigentümer sein Besitz und dessen Nutzungsmöglichkeiten entzogen werden können.
Ist Ihre Produktionshalle vor vierzig Jahren rechtmäßig genehmigt worden und auch entsprechend errichtet worden, so dürfen Sie dieses Gebäude im Prinzip bis in alle Ewigkeit so weiterbetreiben. Hat sich in diesen vierzig Jahren nun keine bauliche oder eine Nutzungsänderung ergeben, so habe Sie keine Verpflichtung eine RWA nachzurüsten. Sie dürfen das Dach allerdings nur neu eindecken. Sobald Sie aber für Ihre Arbeiten eine Genehmigung brauchen könnte es schwierig werden. Ebenso könnte es sein, wenn sich in der Zwischenzeit eine Nutzungsänderung ergeben hat.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Klaas
der Begriff "Bestandsschutz" wird aus dem Art. 14 Abs.1 des Grundgesetzes abgeleitet. Im Baurecht soll damit verhindert werden, dass einem Eigentümer sein Besitz und dessen Nutzungsmöglichkeiten entzogen werden können.
Ist Ihre Produktionshalle vor vierzig Jahren rechtmäßig genehmigt worden und auch entsprechend errichtet worden, so dürfen Sie dieses Gebäude im Prinzip bis in alle Ewigkeit so weiterbetreiben. Hat sich in diesen vierzig Jahren nun keine bauliche oder eine Nutzungsänderung ergeben, so habe Sie keine Verpflichtung eine RWA nachzurüsten. Sie dürfen das Dach allerdings nur neu eindecken. Sobald Sie aber für Ihre Arbeiten eine Genehmigung brauchen könnte es schwierig werden. Ebenso könnte es sein, wenn sich in der Zwischenzeit eine Nutzungsänderung ergeben hat.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Klaas
Re: Sanierung Dachfläche - Bestandschutz
Hallo Hr. Klaas,
das ist genau der Punkt - wann ist die Sanierung genehmigungsbedürftig und wann nicht.
Vermutlich ist es am sinnvollsten, das mit der Behörde zu diskutieren.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Danke.
Volker Krabbe
das ist genau der Punkt - wann ist die Sanierung genehmigungsbedürftig und wann nicht.
Vermutlich ist es am sinnvollsten, das mit der Behörde zu diskutieren.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Danke.
Volker Krabbe
Re: Sanierung Dachfläche - Bestandschutz
Hallo Herr Krabbe,
ich würde in diesem Fall auch die Örtliche Behörde mit einschalten ! Dann geht man auf jeden Fall auf Nummer sicher !
ich würde in diesem Fall auch die Örtliche Behörde mit einschalten ! Dann geht man auf jeden Fall auf Nummer sicher !
Re: Sanierung Dachfläche - Bestandschutz
Neben der Möglichkeit direkt auf eine Behörde zuzugehen können Sie auch einen Brandschutzsachverständigen fragen. Sie sind dann nicht gleich in der "Höhle des Löwen". Diese können Sie kompetent beraten und alle Möglichkeiten in Betracht ziehen. Es wäre nämlich nichts ärgerlicher, als wenn Sie in das frisch renovierte Dach im nachhinein noch eine RWA einbauen müssten.
Gruß aus Lippe
Jörn Klaas
Gruß aus Lippe
Jörn Klaas