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Fluchtwegtür - Notausgangstür - Aufschlagrichtung

Verfasst: Mo 08.03.2010 14:10
von Miraculix
Hallo, hat jemand Erfahrungen mit og. beiden Türen gem. der Aufschlagrichtung ?
Bei einer Notausgangstür ist ganz klar vorgeschrieben, dass diese nach außen und in Fluchtwegrichtung
zu öffnen sei. Anders verhält es sich aber bei Fluchtwegtüren. Folgender Fall: Wir haben im Treppenhaus in der Firma
im Erdgeschoß eine Außentür die als Fluchtwegtür gekennzeichnet ist, jedoch nach innen aufgeht. Die Türe führt zu einem Innenhof, der als Rettungsweg für die Feuerwehr gekennzeichnet ist. Jetzt bin ich der festen Überzeugung dass diese Türe in Fluchtwegrichtung also nach außen aufgehen muss. Der Architekt verweisst jedoch darauf, dass es sich bei dieser Türe nicht um eine Notausgangstüre handelt, die nach innen aufgehen kann. Nach Arb.st.Vo und BGV nicht klar dargestellt.
Für Vorschläge dankbar.

grüßt Euch Miraculix

Re: Fluchtwegtür - Notausgangstür - Aufschlagrichtung

Verfasst: Mo 08.03.2010 18:59
von Laschinsky
Hallo Miraculix,

was ist der Unterschied zwischen einer Fluchtwegtür und einer Notausgangstür? Die Fluchtwegtür ist eine Tür im Verlauf von Fluchtwegen. Die Notausgangstür ist generell der Ausgang von Fluchtwegen ins Freie oder einen gesicherten Bereich:

ASR A2-3:
Ein Notausgang ist ein Ausgang im Verlauf eines Fluchtweges, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt.

Jede Ausgangstür im Verlauf von Fluchtwegen ist eine Notausgangstür nach ASR A2-3, also auch die Tür in Deinem Fall. Und zu Ausgangstüren im Verlauf von Fluchtwegen gibt es eine ganz klare Meinung:

ASR A2-3:
Manuell betätigte Türen in Notausgängen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen.

Andere (innere) Türen im Verlauf von Fluchtwegen können anders angeschlagen werden, wenn durch die aufschlagende Tür z.B. andere Flucht- und Verkehrswege behindert oder gefährdet werden, z.B. im engen Treppenhaus, Türen in engen Fluren usw.:

ASR A2-3:
Die Aufschlagrichtung von sonstigen Türen im Verlauf von Fluchtwegen hängt von dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ab, die im Einzelfall unter Berücksichtigung der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse, insbesondere der möglichen Gefahrenlage, der Anzahl der Personen, die gleichzeitig einen Fluchtweg benützen müssen sowie des Personenkreises, der auf die Benutzbarkeit der Türen angewiesen ist, durchzuführen ist.

ASR A2-3 hier: http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/669208/publicationFile/48786/ASR-A2-3.pdf

Viele Grüße!

Re: Fluchtwegtür - Notausgangstür - Aufschlagrichtung

Verfasst: Mo 08.03.2010 20:52
von Miraculix
Hallo Herr Laschinsky,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
So wie von Ihnen dargestellt sehe ich die Sachlage auch.
Vermutlich will der Architekt sich aus der Sache herauswinden, obwohl
ich bereits vorher (als bestellter BSB) , vor dem Einbau der neuen Türe darauf hingewiesen
habe.

Mit freundlichen Grüßen

Miraculix

Re: Fluchtwegtür - Notausgangstür - Aufschlagrichtung

Verfasst: Di 09.03.2010 21:10
von Lars Kerkhoff
Hallo,

meines Erachtens nach ist die Tür in Fluchtrichtung zu öffnen , also nach Außen ! Alles andere wäre auch ein wenig unlogisch ! Denk mal bitte an eine Massenevakuierung !

Es gibt keine andere Lösung, als die, das die Tür nach außen geöffnet werden muß!

Meine Meinung !

Ich hoffe ich konnte dir bei deiner Entscheidung helfen !

Schöne Grüße
Lars Kerkhoff

Re: Fluchtwegtür - Notausgangstür - Aufschlagrichtung

Verfasst: Do 11.04.2013 19:11
von Schneehase
Hallo zusammen,
Zum Thema Notausgangstür hab ich auch noch eine kurze Frage.
Bei einem unserer Gebäude, Baujahr 1996, befindet sich ebenfalls ein Notausgang der nach innen zu öffnen ist. Ab wann zählt hier der Bestandschutz? Da wir nur Mieter sind würde ich das diesem gerne als Mangel anzeigen.
Schon mal vielen Dank für die Hilfe.

Re: Fluchtwegtür - Notausgangstür - Aufschlagrichtung

Verfasst: Sa 13.04.2013 11:59
von Laschinsky
Hallo,

nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind bei Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. D.h. es gibt keinen Bestandsschutz in der Arbeitssicherheit!!! Siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__4.html

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Die ASR A 2.3 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen sowie an den Flucht- und Rettungsplan, um im Gefahrenfall das sichere Verlassen der Arbeitsstätte zu gewährleisten. Hiernach muß die Tür in Fluchtrichtung zu öffnen sein, sofern es sich um eine Notausgangstür i.S. d. ASR A2.3 handelt, d.h. um einen Ausgang im Verlauf eines Fluchtweges, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt.

Der Gebäudeeigentümer bzw. Vermieter ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Bauwerkes verantwortlich (z.B. Rettungswege nach Baurecht). Die Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, d.h. die Erfüllung der Arbeitsstättenverordnung nach dem Stand der Technik (z.B. Fluchtwege nach ASR) liegen jedoch in der Verantwortung des Arbeitgebers bzw. des Unternehmers. Es sind klassischer Weise Betriebspflichten. D.h. ein ggf. notwendiger Umbau des genehmigten baurechtlichen Zustandes eines Rettungsweges zur Erfüllung der arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an Fluchtwege geht ohne gesonderte Vereinbarung im Mietvertrag i.d.R. grundsätzlich zu Lasten des Nutzers.

Viele Grüße!

Re: Fluchtwegtür - Notausgangstür - Aufschlagrichtung

Verfasst: Di 16.04.2013 8:59
von Schneehase
Danke für die schnelle Hilfe.

Re: Fluchtwegtür - Notausgangstür - Aufschlagrichtung

Verfasst: Di 17.06.2014 17:34
von Svenni72
Hallo
ich hole dieses Thema nochmal hoch. Bei uns in der Firma haben wir ein ähnliches Problem.
Sämtliche Büro- u. Tagungsraumtüren sind als Fluchtweg gekennzeichnet und führen auf eine umlaufende Empore mit einer Breite von 1,5 Metern.
Alle schlagen aber nach innen auf. Das macht ja in meinen Augen ja auch Sinn, weil wenn da einer schnell raus kommt und auf der Empore läuft einer... :wein: .
Jetzt sagt ja die ASR A 2.3 ja auch "...Die Aufschlagrichtung von sonstigen Türen im Verlauf von Fluchtwegen hängt von dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ab, die im Einzelfall unter Berücksichtigung der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse, insbesondere..."
Kann ich jetzt die Bürotüren zu "sonstigen Türen" im Sinne der ASR machen, obwohl sie als Fluchtweg gekennzeichnet sind? Ich meine, das sind ja die teilweise die einzigsten Türen aus dem Büro raus!?

Mit freundlichen Grüßen
Sven

Re: Fluchtwegtür - Notausgangstür - Aufschlagrichtung

Verfasst: Mi 18.06.2014 13:12
von mc.greg
Hallo Svenni72,

ja, es kann sein, dass einzelne Türen im Verlauf eines Fluchtweges nicht in Fluchtrichtung aufschlagen müssen. Als Beispiel kann man hier in die M-SchulBauR schauen:

"Türen im Zuge von Rettungswegen, ausgenommen Türen von Unterrichtsräumen, müssen in
Fluchtrichtung des ersten Rettungsweges aufschlagen."


Ein Klassenzimmer hat ja ein überschaubare Anzahl von ortskundigen Personen, daher die Ausnahme (der notwendige Flur davor als Rettungsweg darf ja ohnehin nicht eingeengt werden). Eine Gefährundungsbeurteilung nach ASR macht m.E. nach in diesem Fall Sinn.

Gruß
mc.greg