Bestandschutz?

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Nero

Bestandschutz?

Beitragvon Nero » So 28.02.2010 15:47

Hallo,

ich bin neu in diesem Forum und beeindruckt von den Beiträgen!

Meine Frage bezieht sich auf einen Bau aus den 60ger Jahren in Hamburg, Keller, EG, 1+2 Geschoss, einschaliges Flachdach über 2. OG. Es sind gemauerte F90 Schächte vom Keller bis zum 2.OG mit alten Abwasserleitungen aus Guss, Warm- und Kaltwasser sowie Zirku und Hzg.(Kupfer und Stahl) In den Kellergängen sind alle Schächte unter der Decke nach oben hin offen. Teilweise gehen die alten Leitungen direkt ohne Schacht durch die Kellerdecke.

Wenn aufgrund eines Rohrbruchs die Gußabwasserleitung gegen HT- Abwasserleitungen aus Kunststoff (PP) ausgewechselt werden, muss dann der bislang offene Schacht im Keller F 90 verschlossen werden?

Müssen die neu verlegten Abwasserrohre aus Kunststoff bei den Durchdringungen von Schacht in Whg. mit Brandschutzmanschetten versehen werden?

Und gilt das gleiche für Kupferrohre Trinkwasser?

Wenn die Zirku- Leitung (wie üblich) einen Rohrbruch hat und ausgewechselt wird, muss sie dann nach jeweils gültiger Enev gedämmt werden?

Wenn nach einem Rohrbruch eine neue Kupferleitung Zirku direkt durch die Decke Keller in die Whg oder Schacht geht, ist dann eine Brandschutzbinde erforderlich sowie die Abstände der Leitungen untereinander nach MLAR?

Wenn der Schacht in einer Whg vom Flur aus geöffnet wird wg Rohrbruch, muss dann der Schacht wieder in der gleichen Feuerwiderstandsklasse geschlossen werden wie vorher?

Wann endet für den gemauerten Schacht sein Bestandsschutz (schon bei Mischinstallation Guß/Kunststoff Abwasser)?

Ist die Feuerwiderstandsklasse in so einem Gebäude sowohl bei Kellerdecke als auch in die Wohnungen hinein überall F90?

Mir ist Brandschutz ein Rätsel: Wie man im Altbau wirklich fachgerecht und rechtssicher einen Rohrbruch beseitigt. Was sind die Folgen von Mischinstallation? Als Installateur habe ich keine Möglichkeit gefunden mir einen einfachen Überblick über das richtige Vorgehen zu verschaffen. Inzwischen halte ich einen einfachen Leitfaden für eine Marktlücke.

Danke und Gruß Nero (mir wird gerade klar das der Name unpassend ist)

Jörn Klaas

Re: Bestandschutz?

Beitragvon Jörn Klaas » Di 02.03.2010 21:30

Hallo Nero,

wenn bei Deinem Gebäude die Fußbodenoberkante im 2.OG nicht mehr als 7m über dem Erdboden liegt handelt es sich Gebäudeklasse 3. Damit sind die tragenden Kellerwände und auch die Kellerdecke feuerbeständig auszuführen (Entspricht F90). Oberhalb der Kellerdecke gilt für Decken und Wände Feuer hemmend (F30).
Entspricht der Schacht durchgehend F90, so ist im Keller keine Schottung notwendig. Es müssen aber alle Öffnungen in dieser Wand, z.B. für Rohrleitungen in F90 geschottet werden. Bei nicht brennbaren Rohren ist die bis 160mm möglich, wenn die Wand dicker als 80 mm ist. Das Rohr ist entsprechend einzuputzen oder Ritzen sind mit Mineralwolle durchgehend auszustopfen. Für brennbare Rohre dibt es entsprechende Schottungssysteme. Einzelne Kabel können durch die Wand eführt werden, Ritzen sind ebenfalls (z.B. mit Mineralwolle) zu verschließen. Zu entnehmen der Leitungsanlagenrichtlinie.
Diese Bauweise entspricht der gültigen BauO, Bestandsschutz ist daher gegeben bzw. braucht erst gar nicht geltend gemacht zu werden.
Der ordnungsgemäße Einbau solcher Schottungssysteme ist sehr wichtig, bei Fehlern kann es leicht teuer werden. Eine genaue Beurteilung aus der Ferne ist natürlich nicht möglich. Im Zweifel st es immer billiger einen Brandschutzfachplaner oder -Sachverständigen zu fragen.

Mit freundlichen Grüßen nach Hamburg
Jörn Klaas