Immer doppelte Brandwand bei Grenzbebauung?
Verfasst: Di 16.02.2010 18:00
Wir planen als Architekten in Hessen einen rückwärtigen Anbau an ein bestehendes Gebäude (G.kl. 3), welches mit einer funktionsfähigen Brandwand direkt auf der Grenze steht.
Der Nachbar hat im Bereich des Bestandes und auch im Bereich unseres rückwärtigen Anbaues eine normgerechte Brandwand.
Unser Anbau ist 2,70 m von der Grenze entfernt. Hier sind Terrassentüren zur Nachbargrenze vorgesehen.
Der Brandschutz verlangt nun diese Terrassentüren in Qualität T 30 auszubilden, als Kompensation für die unsererseits nicht erstellte Brandwand.
Frage: es ist doch schon eine funtionierende Brandwand vorhanden. Warum müssen wir auch noch Brandwandsvorschriften erfüllen und wo steht das in der HBO?
Der Nachbar hat im Bereich des Bestandes und auch im Bereich unseres rückwärtigen Anbaues eine normgerechte Brandwand.
Unser Anbau ist 2,70 m von der Grenze entfernt. Hier sind Terrassentüren zur Nachbargrenze vorgesehen.
Der Brandschutz verlangt nun diese Terrassentüren in Qualität T 30 auszubilden, als Kompensation für die unsererseits nicht erstellte Brandwand.
Frage: es ist doch schon eine funtionierende Brandwand vorhanden. Warum müssen wir auch noch Brandwandsvorschriften erfüllen und wo steht das in der HBO?