Aufschaltung bestehender BMA in Potsdam
Verfasst: Do 28.01.2010 14:55
Wir betreiben eine von prüfberechtigten Sachverständigen geprüfte, seit vielen Jahren bestehende Haus-BMA, die lediglich einen von mehreren Gebäudeteilen überwacht.
Nun habe ich ein Verständnisproblem. Im Brandschutz-Merkblatt 2/1 wir ausgeführt: „Auf der Grundlage folgender Bedingungen bietet der Fachbereich den Anwendern von Brandmeldeanlagen (BMA) und den dazugehörigen Einrichtungen die Aufschaltung auf die Regionalleitstelle Nord-West in Potsdam an.“ Hier wird auf ein Angebot abgestellt.
Kann der Bereich Vorbeugender Brandschutz die Aufschaltung dieser seit jahrzehnten bestehenden Anlage zur Feuerwehr auch fordern?
Mir ist die Grundlage einer Forderung zur Neuerrichtung bezogen auf ein geprüftes Bestandsobjekt nicht klar.
Nun habe ich ein Verständnisproblem. Im Brandschutz-Merkblatt 2/1 wir ausgeführt: „Auf der Grundlage folgender Bedingungen bietet der Fachbereich den Anwendern von Brandmeldeanlagen (BMA) und den dazugehörigen Einrichtungen die Aufschaltung auf die Regionalleitstelle Nord-West in Potsdam an.“ Hier wird auf ein Angebot abgestellt.
Kann der Bereich Vorbeugender Brandschutz die Aufschaltung dieser seit jahrzehnten bestehenden Anlage zur Feuerwehr auch fordern?
Mir ist die Grundlage einer Forderung zur Neuerrichtung bezogen auf ein geprüftes Bestandsobjekt nicht klar.