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Gebäudeabschlusswände Anschluss an Dachhaut, NRW

Verfasst: Mo 19.10.2009 17:22
von archipa
Hallo.
kann mir jemand sagen, ob Gebäudeabschlusswände analog zu Brandwänden ebenfalls bis unmittelbar unter die Dachhaut zu führen sind?
Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte (Wohngebäude geringer Höhe mit nicht mehr als 2 Wohnungen).
Darf die Dachlattung bei Gebäudeabschlusswänden als verbindendes Element zwischen den 2 Häusern durchgeführt werden, oder muss hier komplett mit nicht brennbaren Baustoffen gearbeitet werden?
Danke!

Re: Gebäudeabschlusswände Anschluss an Dachhaut, NRW

Verfasst: Di 20.10.2009 8:15
von Frank_Borgert
Hallo Archipa,
das Schutzziel ist hier die Verhinderung der Brandausbreitung von einer DHH auf die andere. Wenn ich jetzt über die Gebäudeabschlusswand brennbare Baustoffe wie Lattung, Folienbahnen usw. führe, werde ich das Schutzziel nicht erreichen können.
Also daher aus meiner Sicht ganz klar: nichtbrennbare Baustoffe im Bereich der Gebäudeabschlusswand verwenden!

Viele Grüße,
Frank Borgert

Re: Gebäudeabschlusswände Anschluss an Dachhaut, NRW

Verfasst: Mi 21.10.2009 10:24
von archipa
Hallo Herr Borgert,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Dann lag ich ja richtig; der Dachdecker wollte mir diese Ausführung nämlich ausreden.
Hätte er im ganzen Baugebiet (mehrere Reihenhäuser) nirgends so ausgeführt ....

Gruß!
archipa

Re: Gebäudeabschlusswände Anschluss an Dachhaut, NRW

Verfasst: Mi 21.10.2009 16:12
von Frank_Borgert
Hallo Archipa,
"Dann lag ich ja richtig; der Dachdecker wollte mir diese Ausführung nämlich ausreden.
Hätte er im ganzen Baugebiet (mehrere Reihenhäuser) nirgends so ausgeführt "

Ja, auch beliebt: "Das habe ich schon immer so gemacht" :oooh:

Ich erkläre denen dann immer, was sie schon immer falsch gemacht haben, und warum. Wenn mir derjenige dann noch dumm kommt, frage ich nur noch, ob er wohl noch ruhig schlafen kann... :grins:

Viele Grüße,
Frank Borgert