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Brandschutztüren - elektrische Türöffner

Verfasst: So 18.10.2009 20:37
von 3franken
hallo brandschutzfreunde...

ich habe folgendes problem (es geht dabei um mehrere verschieden objekte):

vom treppenhaus führen verschiedene brandschutztüren (T30-RS, T30 oder RS-Tür) in unsere Mietflächen, mit viel publikumsverkehr - rund um die uhr (24h).
in der hauptgeschäftszeiten sind unsere eingänge in der regel durch mechanisch entriegelte türöffner (schnapper) jederzeit für unsere kunden offen. ab 22 uhr kommt der kunde nur per elektrischen türöffner in unsere flächen.

jetzt sagt die feuerwehr, dass bei den o.g. türen elektrische türöffner unzulässig sind!!!

stimmt das??? :???:
und wenn ja, welche alternativen habe ich???

(bitte alle möglichkeiten aufzeigen)

ich freue mich auf eure antworten und sage schon mal danke
3franken

Re: Brandschutztüren - elektrische Türöffner

Verfasst: Fr 23.10.2009 8:12
von blank
Ich denke, die Problematik ist hier weniger die Tatsache, das es sich um T30- und/oder RS-Türen handelt. Das Problem wird hier eher sein, das sich die Türen im Verlauf von Rettungswegen befinden. Die Schwierigkeit liegt hier weniger im "reinkommen" sondern im "jederzeit ungehindert und ohne Hilfsmittel leicht zu öffnen und rauskommen". Ich verweise mal auf die Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR), berufgenossenschaftliche Info hierzu siehe auch BGI 606

Infos auch z.B. hier
oder hier...

Re: Brandschutztüren - elektrische Türöffner

Verfasst: Fr 23.10.2009 9:47
von 3franken
danke...

für die antwort... und für die zahlreichen links !!!

das problem der feuerwehr ist in der regel die funktion bei mechanischer entriegelung (schnapper)!
hier soll die tür dann nicht mehr dicht schliessen (z.b. bei evtl. überdruck im raum)...

die von ihnen geschilderte problematik ist mir jetzt auch klar... danke nochmal

Re: Brandschutztüren - elektrische Türöffner

Verfasst: Sa 24.10.2009 8:21
von blank
Achso, ja, man sollte sich den Text ja genau durchlesen... Hierzu verweise ich auf die Mitteilung des Deutschen Instituts für Bautechnik vom 01.02.1996 "Änderungen bei Feuerschutzabschlüssen":

2.2 Zulässige Änderungen und Ergänzungen, die ausschließlich bei der Herstellung der Feuerschutzabschlüsse durchgeführt werden dürfen.
Die nachfolgend genannten Änderungen und Ergänzungen bedürfen der zeichnerischen Festlegung.
Die Zeichnungen müssen von der/den Prüfstelle(n), die die Eignungsprüfungen im Zulassungsverfahren durchgeführt hat/ haben, genehmigt werden.

2.2.4 Einbau geeigneter elektrischer Türöffner nach dem Arbeitsstromprinzip, sofern sie aus Werkstoffen bestehen, deren Schmelzpunkt nicht unter 1000 °C liegt. Diese elektrischen Türöffner dürfen nicht an Drehflügeltüren verwendet werden, die mit einem Federband als Schließmittel ausgerüstet sind. Sie dürfen nicht mit Dauerentriegelung betrieben werden.

Re: Brandschutztüren - elektrische Türöffner

Verfasst: Sa 24.10.2009 8:28
von blank
3franken hat geschrieben:vom treppenhaus führen verschiedene brandschutztüren (T30-RS, T30 oder RS-Tür) in unsere Mietflächen, mit viel publikumsverkehr - rund um die uhr (24h).
in der hauptgeschäftszeiten sind unsere eingänge in der regel durch mechanisch entriegelte türöffner (schnapper) jederzeit für unsere kunden offen. ab 22 uhr kommt der kunde nur per elektrischen türöffner in unsere flächen.


Wäre eine Feststellanlage eine Alternative? Dann ist die Dauerentriegelung hinfällig, da die Tür ohnehin ständig offen steht, oder führt dies zu anderen Problemen, wie z.B. Windzug o.ä.?

Re: Brandschutztüren - elektrische Türöffner

Verfasst: Mo 26.10.2009 15:39
von hrebling
blank hat geschrieben:Achso, ja, man sollte sich den Text ja genau durchlesen... Hierzu verweise ich auf die Mitteilung des Deutschen Instituts für Bautechnik vom 01.02.1996 "Änderungen bei Feuerschutzabschlüssen":

2.2 Zulässige Änderungen und Ergänzungen, die ausschließlich bei der Herstellung der Feuerschutzabschlüsse durchgeführt werden dürfen.
Die nachfolgend genannten Änderungen und Ergänzungen bedürfen der zeichnerischen Festlegung.
Die Zeichnungen müssen von der/den Prüfstelle(n), die die Eignungsprüfungen im Zulassungsverfahren durchgeführt hat/ haben, genehmigt werden.

2.2.4 Einbau geeigneter elektrischer Türöffner nach dem Arbeitsstromprinzip, sofern sie aus Werkstoffen bestehen, deren Schmelzpunkt nicht unter 1000 °C liegt. Diese elektrischen Türöffner dürfen nicht an Drehflügeltüren verwendet werden, die mit einem Federband als Schließmittel ausgerüstet sind. Sie dürfen nicht mit Dauerentriegelung betrieben werden.


mal so 'ne Idee: den Türöffnern in der "offenen Zeit" über einen Bewegungsmelder ansteuern.
Die Tür wäre dann normal verriegelt (Luftzug, öffnen durch Luftdruck), wenn jemand durch will kann er dies aber wie bei einer entriegelten Tür machen.

Re: Brandschutztüren - elektrische Türöffner

Verfasst: Mo 26.10.2009 20:35
von Speedy
hrebling hat geschrieben:mal so 'ne Idee: den Türöffnern in der "offenen Zeit" über einen Bewegungsmelder ansteuern.
Die Tür wäre dann normal verriegelt (Luftzug, öffnen durch Luftdruck), wenn jemand durch will kann er dies aber wie bei einer entriegelten Tür machen.

Dann sollten sie aber mit einem Rauchmelder gekoppelt werden, weil Bewegungsmelder Rauch falsch interpretieren.
Gruß
André