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Sachverständigenprüfung RWA

Verfasst: Fr 09.10.2009 18:52
von rodi
Sehr geehrte Damen und Herren,

mich beschäftigt seit einiger Zeit folgende Frage.

Darf ich für die Sachverständigenprüfung meiner RWA-Anlage (Hessen) einen freien Sachverständigen bestellen (z.B. Mitglied BVFS oder BDSH) oder muß es unbedingt ein bauaufsichtlich zugelassener / anerkannter Sachverständiger sein ?

Vielleicht bringe ich auch was durcheinander und wäre für jede Antwort, oder Erklärung dankbar.


MfG und danke

Rodi

Re: Sachverständigenprüfung RWA

Verfasst: Do 15.10.2009 9:16
von Joachim
Hallo,

ich schreib mal wie es hier in Niedersachsen geregelt ist:
§ 32 (Regelmäßige Überprüfung technischer Anlagen und Einrichtungen)Durchführungsverordnung zu § 87 NBauO regelt:
In Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenanstalten, Hochhäusern sowie Mittel- und Großgaragen Müssen ... prüfbedürftige Anlagen... durch bauordnungsrechtlich anerkannte Sachverständige ...geprüft werden.

Die Vorschrift ist also eindeutig formuliert. Vielleicht hilft das ja beim Suchen in der hessischen Bauordnung oder DurchführungsVO.

Viel Glück
Joachim

Re: Sachverständigenprüfung RWA

Verfasst: Fr 13.11.2009 13:59
von rodi
Hallo und danke für die Antwort.

Ich habe auch schon freie Sachverständige die die Prüfung nach HPPVO anbieten und den BVFS angeschrieben.
Aber leider ohne Erfolg, bisher von beiden Seiten noch keine Antwort.

Also heißt es, weiter auf der Suche nach der Antwort.


Gruß Rodi