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Freiflächen = Verkaufsräume lt. MVkVO?

Verfasst: Di 06.10.2009 12:24
von Grisu
Hallo,
zählen Freiflächen und überdachte Freiflächen, wie es diese z.B. bei Baumärkten gibt zu den Verkaufsräumen einer Verkaufsstätte laut MVkVO? Oder zählen wirklich nur die "richtigen" Räume?
Danke für Antworten und Unterstützung

Re: Freiflächen = Verkaufsräume lt. MVkVO?

Verfasst: Di 06.10.2009 13:38
von Frank_Borgert
Hallo Grisu,
da ist §2 Abs. 3 MVkVO doch sehr eindeutig: "Verkaufsräume sind Räume..."

Viele Grüße,
Frank Borgert

Re: Freiflächen = Verkaufsräume lt. MVkVO?

Verfasst: Di 06.10.2009 14:35
von Linse
Ich schätze mal, Du meinst insbesondere dieses Unwesen der Verkaufsstände innerhalb größerer Einkaufszentren, stimmts?
Das ist eine Sache, da bin ich auch immer wieder sehr hart am Grübeln, ob da eher die Geschäftsleitung oder eher die Gewerbeaufsicht schläft. Wenn man nämlich mit gesundem Menschenverstand rangeht, sind das ja gewöhnlich Rettungs- und für die Feuerwehr auch Angriffswege. Und was dann los ist, wenn nur noch ein Bruchteil des Weges frei ist, kann man sich ja vorstellen...

Natürlich wird man da den Betreibern nicht gut mit Menschenverstand kommen können, schließlich ist der Schalter ja schon durch die zusätzlichen Pachteinnahmen blockiert. :roll:
Da hilft dann nur der Verweis auf Regelwerke wie von Frank angeboten.

Aber solange ichs irgendwie durchsetzen könnte, würde ich allermindestens versuchen, feste Einbauten oder Verkaufsstände zu untersagen. Ein Regal auf Rollen oder eine Wühlkiste ist schneller mal bei Seite geschoben als der eingebaute Stand vom Eiscafe...