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Löschmitteleinheiten

Verfasst: Do 10.09.2009 12:06
von Gast
Hallo, ich benötige mal Eure Hilfe,

1. Mit wieviel Löschmitteleinheiten wird ein automatische Sprinkleranlage (Wasser) angerechnet?
Ich bin der Meinung diese wird bei der Feuerlöscherausstattung nicht mitgerechnet. Oder?

2. Ein Wandhydrant wird nach meiner BGR133 mit 18 LE angerechnet. Eine andere Quelle nennt mir 27 LE.
Was ist richtig?

Der Feuerlöscher im Wandhydrant zählt doch extra?


Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten.

Mfg Michael Mirow

Re: Löschmitteleinheiten

Verfasst: Do 10.09.2009 22:15
von Brocke
Hallo Michael,
bei der Auslegung von Feuerlöschern können ausschließlich Wandhydranten von Feuerlöschleitungen ab einer Grundfläche > 400 m² bis zu einem Drittel der notwendigen Löschmitteleinheiten angerechnet werden. Hierbei können pro Wandhydrant max. 18 LE berücksichtigt werden.
Zu deiner zweiten bzw. ersten Frage bzgl. der Sprinkleranlage.

Auch bei vorhandener Sprinkleranlage sind weiterhin Feuerlöscher erforderlich. Dies begründet sich aus der Tatsache, dass Feuerlöscher dazu dienen sollen, Entstehungsbrände schon vor dem Auslösen der Löschanlage zu bekämpfen. Die Berechnung der Löschmitteleinheiten ist daher zunächst nach der Arbeitsstätten-Richtlinie "Feuerlöscheinrichtungen" (ASR 13/1,2; http://bb.osha.de/good_practice/wmiw/arbst/asr13_1.htm ) vorzunehmen.

Aufgrund der Begrenzung der Brandausbreitung durch die Sprinkleranlage dürfte allerdings der Einsatz mehrerer Feuerlöscher gleichzeitig nicht mehr erforderlich werden. Von daher könnte eine Reduzierung der anzusetzenden Löschmitteleinheiten ähnlich wie bei Wandhydranten denkbar sein. Allerdings sollte jederzeit ein Feuerlöscher schnell erreichbar sein. Die Verlängerung des Weges zum nächsten Feuerlöscher wäre daher nicht akzeptabel. Es ist abzuwarten, ob eine Aktualisierung der Arbeitsstätten-Richtlinien hier genauere Vorgaben machen wird .

Re: Löschmitteleinheiten

Verfasst: Mo 21.09.2009 8:28
von Gast
Vielen Dank für die Info. Gruß Michael