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Anforderungen an Textilien zu Verwendung in einem Club

Verfasst: Mi 09.09.2009 17:44
von tisko
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich bin ein Neuling im Forum und habe sofort etliche Fragen. Kurz vorab, ich bin im Thema Brandschutz völlig unbewandert und bitte um Verständnis sollten meine Fragen unsinnig oder laienhaft erscheinen.

Kann mir jemand weiterhelfen, wenn es um das Thema Brandschutz in einem Club in Frankfurt geht? Der Club wird in einigen Monaten neu eröffnet.

- Welche Anforderungen werden an Textilien gestellt, die zum Beziehen von festeingebauten Sitzecken, Sitzgelegenheiten verwendet werden sollen? Insbesondere geht es hierbei um gewebten Stoff, Leder und Kunstleder.
- Kommt es bei dem gewebten Stoff auf das Material des Fadens an?
- Müssen diese Arten von Materialien brandschutztechnisch zertifiziert sein?
- Werden ausländische Zertifizierungen von der entsprechenden deutschen Behörde akzeptiert?
- Wenn nötig, wer erstellt Zertifikate und wie läuft eine Zertifizierung ab? Lassen sich die Kosten hierfür abschätzen?

Ich bin dankbar über jede Art von Information!

Vielen Dank vorab und Grüße aus Frankfurt,
Tim

Re: Anforderungen an Textilien zu Verwendung in einem Club

Verfasst: Mi 09.09.2009 18:43
von Frank_Borgert
Hallo Tim,
die Frage läßt sich nicht so einfach aus der Ferne beantworten.
Zuerst mal müssen Sie klären, welche Forderungen in der Baugenehmigung formuliert sind. Gibt es ein Brandschutzkonzept oder ähnliches, wird auch ggf. da etwas drinstehen zu Anforderungen an Möblierung.

Wichtig ist dann auch die Frage, ob der Club als Versammlungsstätte i.S. der Versammlungsstätten-Verordnung beurteilt wurde oder nicht. Das sollte aber auch in der Baugenehmigung drin stehen. Aus der VStättVO ergeben sich eigentlich alle Anforderungen...

Anforderungen an Sitze werden z.B. in der VStättVO erst bei mehr als 5.000 Besucherplätzen gestellt.

Viele Grüße,
Frank Borgert