Holz-Handlauf im notwendigen Terppenraum
Verfasst: Do 16.07.2009 11:19
Hallo,
ich wurde unlängst gefragt, ob im notwendigen Treppenraum die Treppe einen Handlauf aus Holz erhalten darf. Thema : Brandlast.
Es handelt sich um Gebäudeklasse 3 bzw. Gebäude geringer Höhe. Mischnutzung Gewerbe/Wohnung.
Aus meiner Sicht ist dies unbedenklich.
Holz brennt zwar, muss aber erstmal mutwillig angezündet werden. Und der Treppenraum ist auf allen Geschossen durch qualifizierte Türen von den Wohnungen in den OGs und der Gewerbenutzung im EG abgetrennt.
Für feedback wäre ich dankbar.
Gruss,
Volker Krabbe
ich wurde unlängst gefragt, ob im notwendigen Treppenraum die Treppe einen Handlauf aus Holz erhalten darf. Thema : Brandlast.
Es handelt sich um Gebäudeklasse 3 bzw. Gebäude geringer Höhe. Mischnutzung Gewerbe/Wohnung.
Aus meiner Sicht ist dies unbedenklich.
Holz brennt zwar, muss aber erstmal mutwillig angezündet werden. Und der Treppenraum ist auf allen Geschossen durch qualifizierte Türen von den Wohnungen in den OGs und der Gewerbenutzung im EG abgetrennt.
Für feedback wäre ich dankbar.
Gruss,
Volker Krabbe