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Reparatur von Brandschutztüren ?

Verfasst: Di 19.05.2009 21:39
von Walter
Hallo zusammen !

Als neuer Brandschutzbeauftragter unserer Firma wurde ich heute mit folgendem Problem konfrontiert:
An einer typgeprüften Brandschutztüre wurde ein schadhaftes Scharnier neu angeschweißt. (Durch eigene Mitarbeiter in der Werkstatt)
Die Brandschutztüre sichert einen Brandabschnitt (Werkstatt/Bürotrakt).
Dazu meine Frage in die Runde:
Verliert diese Türe dadurch die Zulassung des DIBt ? :roll:
Darf "jeder" an einer Brandschutztüre "herumschweißen"? :kugel:

Bin auf Eure Meinung (super wäre als Argumentationshilfe meinerseits eine Quellenangabe) sehr gespannt.

Viele Grüße, ein "Neuer", auch in diesem Forum
Walter

Verfasst: Mi 20.05.2009 14:20
von Frank_Borgert
Hallo Walter,
es gibt vom DIBt ein Dokument "Änderungen bei Feuerschutzabschlüssen". Hierin wird dargelegt, welche Änderungen während der Herstellung oder auch nachher noch durchgeführt werden dürfen. Das Anschweißen von Scharnieren gehört nicht dazu!

M.E. nach verlor der Feuerschutzabschluss somit seine Zulassung, die Plakette muss entfernt werden.
Ich lasse solche Türen grundsätzlich austauschen, wenn mir nicht eine Bescheinigung des Herstellers vorgelegt wird, dass diese nachträgliche Manipulation durchgeführt werden durfte und mit der ABZ in Einklang zu bringen ist (das hat allerdings noch kein Bauherr vorlegen können :-) ).

Viele Grüße,
Frank Borgert

Verfasst: Mi 20.05.2009 23:39
von Walter
Danke Frank,
für Deine rasche Antwort. Gibt es diese Liste als Download (Link ?) oder muß ich diese explizit anfordern ?
Wenn ich Dich recht verstanden habe, ist alles was dort nicht erlaubt ist, = verboten.

Gruß
Walter

Verfasst: Fr 22.05.2009 9:58
von Frank_Borgert
Hallo Walter,
Sie haben Post...

Viele Grüße,
Frank Borgert

Verfasst: Sa 23.05.2009 0:00
von Walter
Danke Frank :5: :supi:

Ist es richtig, dass die Zulassung für Brandschutztüren immer mit der dazugehörigen (wohl auch geprüften) Zarge gilt ?
(Ich will hier niemanden "nerven". Brauche aber Argumente für nächste Woche. Unser Controlling wird dann a) versuchen das Schweißen zu legalisieren und dann b) maximal die Türe auszutauschen.)

Gruß
Walter

Verfasst: So 31.05.2009 14:00
von Linse
Auch wenn es womöglich schon zu spät ist um den Controllern noch zuvorzukommen:
Ich gehe davon aus, dass Brandschutztüren ausschließlich im geprüften Verbund (also mit der Zarge) den Bestimmungen entsprechen. Müsste mich schon schwer täuschen, wenn das anders wäre...
Womit ich persönlich weniger Probleme hätte, wäre eine tatsächlich typengleiche Türe (also gleiches Modell vom gleichen Hersteller) einzuhängen, sofern es diese noch gibt. Ich kann mir zwar nicht ganz vorstellen, dass es die Türen ohne Zarge gibt, aber vielleicht ist ja der Austausch der Türe einfacher als der Austausch der Zarge. Nicht vergessen werden sollte allerdings dann eine genaue Prüfung der Türe bezüglich Dichtschluss und Selbstschließung.

Mein persönliches Resultat: An den Beschaffungskosten für eine neue Türe wird vermutlich nichts vorbeiführen. Das einzige, was man sich vielleicht noch sparen könnte, ist der Austausch der Zarge - natürlich nur, wenn das geschweißte Scharnierteil an der Türe hing und nicht an der Zarge...

Achja, und wenns schon eine Selbermacherfirma ist bitte auch folgendes Gefahrenpotential berücksichtigen: Die beste T90-Türe ist nur so gut wie der Bauschaum, mit dem die Zarge an das Mauerwerk angeschlossen ist... :roll:

Re: Reparatur von Brandschutztüren ?

Verfasst: So 30.08.2009 10:57
von HF-Wetzlar
Hallo,
An einer Brandschutztür darf nur der Hersteller Veränderungen durchführen, die mit der Zulassung der Tür vereinbar sind.
Fertig.
Wenn an der Tür Schweissarbeiten im Bereich der Bänder durchgeführt wurden, dann hat sie Ihre Zulassung verloren und ist komplett zu ersetzen.
Nachträglich eine neues Türblatt für eine bestehende Zarge zu besorgen ist unwirtschaftlich und sehr schwirig, da die meisten Hersteller im laufe der Zeit die Fertigungsmaße ändern und der Hersteller sich nicht einzelne Türblätter auf Lager legt.
VG

Re: Reparatur von Brandschutztüren ?

Verfasst: Do 10.09.2009 9:51
von rkoberatung
guten Tag,
auch wenn es schon etwas spät ist um zu antworten, möchte ich dies hier doch tun.

Hier wurde doch viel gesagt, aber so ganz richtig ist das Problem nicht gelöst worden.
Zunächst einmal muss der Bgriff "Scharnier" hier definiert werden.
Handelt es sich um das Band oder die Bandaufnahme.
Bänder für Stahltüren bestehen ja in der Regel nicht nur aus einem Teil sondern aus dem mit der Tür verbundenem und dem mit der Zarge verbundenem.
Bei Holztüren hätte man noch ein Teil mehr, die Bandtasche, da hier ja nicht geschweißt wird.

Ist an der Bandunterkonstruktion also am Zargenteil nichts geschweißt worden, dann die Zarge mal schön eingebaut lassen.

Gelches gilt für das Türblatt, ist hier nichts geschweißt worden dann die Tür lassen.

Der wahrscheinlichste Fall ist, das das Bandteil der Tür verschweißt wurde.

Das Austauschen von Bändern ist grundsätzlich gestattet, um den alten Zustand wiederherzustellen.
Dies ist nämlich keine Änderung, sondern eben nur die Wiederherstellung. Es bleibt ja alles beim alten.

Ansonsten müsste jedesmal bei einer Beschädigung eines Bestandteils die ganze Tür gewechselt werden.

Bei Holztüren müssten wir hier nicht weiter disskutieren, da dort Bänder und Bandaufnahme verschraubt sind.

Bei Schweißungen muss dies durch den Hersteller gemacht werden, auch vor Ort, bzw. der Hersteller kann sein ok abgeben, das die Schweißung dem Original entspricht. Dann ist das Problem mit der Haftung nämlich auf Seite des Herstellers.

Aus meiner Prüf- und Entwicklungstätigkeit für viele Türenhersteller kann ich nur sagen.
Die Schweißnaht ist im Brandfall das kleinste Problem, die Tür geht bei schlechter Verschweißung eher innerhalb der normalen Funktion in die Knie, durch Materialermüdung, das war hier wohl auch so, also der klassische Fall der Reklamation.

www.brandschutzentwicklung.de