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Arztpraxis
Verfasst: Do 26.03.2009 14:42
von Fisch
Hallo,
ich habe hier (BaWü) ein Wohnhaus GK4 -Altbau- mit geplanter Zahnarztpraxis im EG.
Ist die Brandlast der Praxis höher zu bewerten als die einer Wohnung, das heißt feuerhemmende Tür zum Treppenraum statt nur einer Dichtschließenden?
Verfasst: Fr 27.03.2009 1:14
von Sugus
Ich wohne quasi in Deiner Planung.
Die Tür zum Treppenhaus ist F30 (Bj. 1972)
Ist weniger die Brandlast, als vielmehr die verschiedenen Nutzungen, die hier zu beachten sind. Da in Praxen Nachts quasi keiner zu Hause ist, dafür aber die meisten Bewohner, sollte dort (EG! - jeder muß dran vorbei) eher noch Feuerbeständig verbaut werden.
War das bei Einheiten mit unterschiedlicher Nutzung nicht eh so vorgesehen?
leider
Verfasst: Fr 27.03.2009 10:14
von Fisch
Tja, bei einem Neubau kein Problem,
leider ist es aber ein denkmalgeschütztes Objekt, das nicht fachgerecht umgebaut wurde.
Gruß
Verfasst: Fr 17.04.2009 23:53
von Stefan H.
Hallo,
immer langsam. Die Artzpraxis hat keine höhere Brandlast als die Wohnung. Der Umstand, dass in der Artzpraxis niemand übernachtet, bedeutet noch nicht, dass dort eine höherwertige Tür als für eine Wohnung einbebaut werden müsste. Wenn die Praxis kleiner als 200 m² ist, ist in Baden-Württemberg auch nur eine dichtschließende Tür gefordert. Allerdings sollte man sich vielleicht eher an der MBO orientieren. Dort müssen die Türen in diesem Fall zusätzlich selbstschließend sein. In den meisten LBOs gilt das auch schon.
Gruß SH