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Dieselleitungen im Fluchtweg

Verfasst: Do 19.03.2009 15:51
von krzndieter
Hallo Forum,
es wurde ein neues Kraftwerksgebäude errichtet, kurz dargestellt :
Quadratisches Gebäude 26x12 Meter (nur EG) in der Mitte dürchgängig Flur (Fluchtweg) Eingang vorne-Notausgang hinten (Länge 26M), rechts und links von diesem Flur jeweils Technikräume mit jeweils weiterem Notausgang nach Aussen.
In 2 Technikräumen befinden sich Blockheizkraftwerke mit denen wir unseren Strom erzeugen.
Nun wurden durch diesen in der Mitte liegenden Flur 4 dünne Dieselleitungen (Kupfer) zur Versorgung der BHKW's mit Dieselkraftstoff verlegt.
Mein Gefühl sagt mir das dies wohl nicht so erlaubt sein kann, oder liege ich da falsch? Im Brandschutzgutachten sind diese Leitungen nicht erwähnt.
Gruß

Verfasst: Do 19.03.2009 18:13
von Frank_Borgert
Tja, wie so oft: Kommt drauf an :-)
Wenn es sich um einen klassischen notwendigen Flur handelt, sind solche Leitungen nicht ohne Weiteres zulässig.
Das kommt aber eben drauf an, wie der Flur benannt ist, ist er "nur" Rettungsweg, dann spricht i.d.R. auch nichts gegen solche Leitungen im Rettungsweg.
Wenn es sich bei den angrenzenden Räumen nicht um Aufenthaltsräume handelt, ist es auch i.d.R. kein notwendiger Flur.
Wenn die Technikräume alle Ausgänge / Fenster ins Freie haben, spricht auch eher nichts gegen die Leitungen.

Sie sehen, es gibt viele Betrachtungsweisen...

Wenn Sie ein Brandschutzkonzet vorliegen haben, sollten Sie einfach mal den Aufsteller anrufen und ihm das Problem schildern. Will er nicht ohne Bezahlung dazu etwas sagen, suchen Sie sich beim nächsten Mal einen anderen SV :grins:

Viele Grüße,
Frank Brrgert

Dieselleitungen

Verfasst: Mi 25.03.2009 9:41
von krzndieter
Hallo und Danke für die Antwort.
Ich habe mittlerweile mit der zuständigen Feuerwehr hier eine Begehung gemacht. Da es tatsächlich ein Rettungsweg ist und alle angrenzenden Räume einen Ausgang nach Draussen haben ist das so erlaubt.
Gruß