Umkleideräume in Schulsporthallen
Verfasst: Do 12.02.2009 11:38
Hallo zusammen,
kurze Frage: Sollte man Umkleideräume von Schulsporthallen als Aufenthaltsräume werten?
Situation: Im Bestand sind im EG Umkleideräume mit einem Rettungsweg vorhanden. Rettungsweglänge <10m. Im UG sind eine Sporthalle und ein Gymnastikraum. Durch eine Hanglage haben beide einen ebenerdigen Notausgang ins Freie. Beide Hallen sind miteinander verbunden und bilden jeweils den zweiten baulichen Rettungsweg für die andere Halle.
Durch einen Umbau im EG ist eine Baugenehmigung notwendig und es herrscht Uneinigkeit ob die Umkleiden nun Aufenthaltsräume sind oder nicht. Meines Erachtens nicht. Außerdem wäre die maximale Rettungsweglänge von 10m für gefangene Räume mit nur eine Fluchtrichtung nach Schulbaurichtlinie NRW weit unterschritten.
Für Anregungen wäre ich sehr dankbar
Thomas
kurze Frage: Sollte man Umkleideräume von Schulsporthallen als Aufenthaltsräume werten?
Situation: Im Bestand sind im EG Umkleideräume mit einem Rettungsweg vorhanden. Rettungsweglänge <10m. Im UG sind eine Sporthalle und ein Gymnastikraum. Durch eine Hanglage haben beide einen ebenerdigen Notausgang ins Freie. Beide Hallen sind miteinander verbunden und bilden jeweils den zweiten baulichen Rettungsweg für die andere Halle.
Durch einen Umbau im EG ist eine Baugenehmigung notwendig und es herrscht Uneinigkeit ob die Umkleiden nun Aufenthaltsräume sind oder nicht. Meines Erachtens nicht. Außerdem wäre die maximale Rettungsweglänge von 10m für gefangene Räume mit nur eine Fluchtrichtung nach Schulbaurichtlinie NRW weit unterschritten.
Für Anregungen wäre ich sehr dankbar
Thomas