Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen ob es für Bürogebäude eine extra Richtlinie gibt oder ob hier in Hessen einfach die HBO gilt (solange es kein Hochaus ist)?
Bürogebäude ein Sonderbau?
Hallo,
also, die Sonderbauten sind in §2 Abs. 8 der HBO definiert. Sofern also das Bürogebäude keines der Kriterien erfüllt (z.B. mehr als 3.000 m² BGF oder mehr als 1.600 m² in dem größten Geschoss), handelt es sich nicht um einen Sonderbau.
Unabhängig davon gibt es aber m.W.n. keine VO, Rl oder sonstiges für die spezifische Nutzung "Büro", also Beurteilung ganz normal nach HBO.
Viele Grüße,
Frank Borgert
also, die Sonderbauten sind in §2 Abs. 8 der HBO definiert. Sofern also das Bürogebäude keines der Kriterien erfüllt (z.B. mehr als 3.000 m² BGF oder mehr als 1.600 m² in dem größten Geschoss), handelt es sich nicht um einen Sonderbau.
Unabhängig davon gibt es aber m.W.n. keine VO, Rl oder sonstiges für die spezifische Nutzung "Büro", also Beurteilung ganz normal nach HBO.
Viele Grüße,
Frank Borgert