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Brandabschnitt und Rauchabschnitt

Verfasst: So 18.01.2009 16:23
von Lila
Hallo zusammen...

ich habe da mal eine Frage...

in der HBO steht das ein Brandabschnitt max. 40m lang sein darf , ein Rauchabschnitt aber nur max. 30m

wo genau liegt denn der Unterschied zwischen einem Brandabschnitt und einem Rauchabschnitt?

Danke im voraus für die Antworten

Verfasst: Mo 19.01.2009 10:02
von Frank_Borgert
Hallo Lila,
also, ein Brandabschnitt ist (normalerweise) definiert als der Bereich zwischen Brandwänden und / oder Außenwänden. Wenn Sie also z.B. ein 60 m langes Gebäude haben, haben Sie z.B. Außenwand --> nach 30 m Brandwand --> Außenwand, also 2 BA mit je 30 m Länge. Der BA kann ein oder mehrere Geschosse haben, aber innerhalb eines BA bilden die Geschosse keinen eigenen BA aus. Also wenn Sie z.B. ein Bürogebäude mit 30 m * 15 m und 4 Geschossen haben, ist das gesamte Gebäude ein BA mit einer BA-Fläche von 450 m².

Eine Rauchabschnittstrennung in der BauO wird nur für notwendige Flure vorgeschrieben. Der Gesetzgeber mutet uns also im Extremfall zu, bis zu 30 m durch einen verrauchten Bereich zu laufen. Eine weitere RA-Trennung gibt es z.B. noch in der Garagenverordnung.

Viele Grüße,
Frank Borgert