Knaufzylinder in Notausgangstür ?
Verfasst: So 21.12.2008 2:04
Darf die Notausgangstüre in einer Produktionshalle (ca.2150qm/ca.15 Beschäftigte) mit einem Knaufzylinder ausgestattet werden? Oder muß es zwingend bei einem Notausgangsverschluß (Drücker öffnet gleichzeitig das Schloß) bleiben?
Die ArbeitsstättenRichtlinien besagen (Ba-Württ.):
"Türen i.Verl. v.Fluchtwegen müssen sich leicht und ohne _besondere_ Hilfsmittel öffnen lassen....."
Ich meine, beim Knaufzylinderschloß handelt es sich um ´kein besonderes Hilfsmittel´ weil der Knauf immer an der Tür montiert ist - im Gegensatz zu einem Schlüssel.
Hinzu kommt, daß man davon ausgehen darf, daß die Nutzer meines Beispiels mit dem Fluchtweg, und der Funktionsweise der Tür vertraut sind.
So müsste doch der Vorschrift genüge getan sein, und der Knaufzylinder geht in Ordnung. (?)
Teilen Sie, hier im Forum, meine Meinung?
Die ArbeitsstättenRichtlinien besagen (Ba-Württ.):
"Türen i.Verl. v.Fluchtwegen müssen sich leicht und ohne _besondere_ Hilfsmittel öffnen lassen....."
Ich meine, beim Knaufzylinderschloß handelt es sich um ´kein besonderes Hilfsmittel´ weil der Knauf immer an der Tür montiert ist - im Gegensatz zu einem Schlüssel.
Hinzu kommt, daß man davon ausgehen darf, daß die Nutzer meines Beispiels mit dem Fluchtweg, und der Funktionsweise der Tür vertraut sind.
So müsste doch der Vorschrift genüge getan sein, und der Knaufzylinder geht in Ordnung. (?)
Teilen Sie, hier im Forum, meine Meinung?