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gefangene Lagerräume?

Verfasst: Fr 21.11.2008 17:50
von Fragender
Hallo Forum,

in einer unter 400m2 großen und im Kellergeschoss liegender Bürofläche sind Lagerräume geplant. Diese Räume sind aber "gefangene"Räume, da sie nur einen Ausgang in die Büroeinheit besitzen.

Gelten Lagerräume in Büros als Aufenthalts- und Arbeitsräume?

Könnte man diese Lagerräume als untergeordnete Räume (wie WC) vernachlässigen?

Oder ist es schon sinnvoll diese mittels z.B. akustischer Alamierung auszurüsten?

Verfasst: Sa 22.11.2008 21:25
von TommyB
Hallo Fragender, entscheidend ist natürlich was darin gelagert werden soll.
Vielleicht hilft dir das hier schon mal weiter, TRBF Lager :

http://www.bge.de/asp/dms.asp?qu=fl%FCs ... bf20/5.htm

Gruß Tommy

Verfasst: So 23.11.2008 13:17
von Wolf R.
Hinweis:
Die VbF ist aber seit 2003 nicht mehr in Kraft.
Die Technischen Regeln gelten aber, glaube ich durch die Betriebssicherheitsverordnung weiter?
Gruß Wolfgang Rüttinger

Verfasst: Mo 24.11.2008 15:39
von Fragender
Das ist klar. Ich würde es als Trockenlager (Registratur, Lagerraum, Kopierraum) bezeichnen.

Thema Sonderräume sind unten aufgelistet.

Mögliche Sonderräume sind folgend aufgelistet:
In der Regel können folgende Räume mit erhöhter Brandgefahr angesehen werden.

Bei Lagerräume: (altes Mobiliar, Aktendeckel, Büromaschinen, Akten, Verpackungsmaterial, Kopierpapier,
Bei Registraturen: (große Mengen von Akten und Papier)
Bei Kopierräumen: (Papier, Elektronik und Gehäuse des Kopierers). Hinzu kommt die meisten Kopierer mit höheren Temperaturen arbeiten.
Bei Putzräumen: (hier werden häufig brennbare Putzutensilien, aber auch brennbare oder leichtentzündliche Putzmittel gelagert).
Bei Elektroverteilungsräume.