Magnetische Verriegelungen in Fluchttüren
Verfasst: Do 25.09.2008 16:28
Gebäude, Beherbergungsstätte in Bayern:
- über 3 Etagen max. 59 Liegeplätze
- Zentraler notwendiger Treppenraum
- 2. Fluchtweg über Balkone sichergestellt
Nun die Frage:
ist bei der Ausgangstür vom TR ins Freie eine magnetische Verriegelung mit Nottaster zulässig?
Meine Bedenken: In der zugrundeliegenden Gast- und BeherbergungsstättenVO von 1986 steht in §12Abs. 2 Satz 4: "Türen müssen während der Betriebszeit von innen mit einem einzigen Griff von oben nach unten oder durch Druck leicht in voller Breite zu öffnen sein!
Wie stehen meine Kollegen im Brandschutz zu dieser Thematik?
Die Nutzung erfolgt durch Schülergruppen wobei die Gruppenleiter froh darum wären, um eine verschlossene Eingangstür (in beide Richtungen)zu wissen und im Notfall trotzdem flüchten zu können!
- über 3 Etagen max. 59 Liegeplätze
- Zentraler notwendiger Treppenraum
- 2. Fluchtweg über Balkone sichergestellt
Nun die Frage:
ist bei der Ausgangstür vom TR ins Freie eine magnetische Verriegelung mit Nottaster zulässig?
Meine Bedenken: In der zugrundeliegenden Gast- und BeherbergungsstättenVO von 1986 steht in §12Abs. 2 Satz 4: "Türen müssen während der Betriebszeit von innen mit einem einzigen Griff von oben nach unten oder durch Druck leicht in voller Breite zu öffnen sein!
Wie stehen meine Kollegen im Brandschutz zu dieser Thematik?
Die Nutzung erfolgt durch Schülergruppen wobei die Gruppenleiter froh darum wären, um eine verschlossene Eingangstür (in beide Richtungen)zu wissen und im Notfall trotzdem flüchten zu können!