Gebäude, Beherbergungsstätte in Bayern:
- über 3 Etagen max. 59 Liegeplätze
- Zentraler notwendiger Treppenraum
- 2. Fluchtweg über Balkone sichergestellt
Nun die Frage:
ist bei der Ausgangstür vom TR ins Freie eine magnetische Verriegelung mit Nottaster zulässig?
Meine Bedenken: In der zugrundeliegenden Gast- und BeherbergungsstättenVO von 1986 steht in §12Abs. 2 Satz 4: "Türen müssen während der Betriebszeit von innen mit einem einzigen Griff von oben nach unten oder durch Druck leicht in voller Breite zu öffnen sein!
Wie stehen meine Kollegen im Brandschutz zu dieser Thematik?
Die Nutzung erfolgt durch Schülergruppen wobei die Gruppenleiter froh darum wären, um eine verschlossene Eingangstür (in beide Richtungen)zu wissen und im Notfall trotzdem flüchten zu können!
Magnetische Verriegelungen in Fluchttüren
Hallo Herr Kollege,
in meinen Brandschutzkonzepten steht im Punkt Notausgangstüren grundsätzlich folgender Hinweis:
- Sollte es aus betrieblichen Gründen erforderlich sein, dann dürfen die Notausgangstüren eine Verriegelung erhalten, die den Richtlinien über elektrische Verriegelungssysteme für Türen in Rettungswegen entspricht. Nachweise (technische Unterlagen) werden zur Bauschlussabnahme vorgelegt werden.
- Elektrische Verriegelungen sind in Zeitabständen von 3 Jahren durch Sachkundige widerkehrend prüfen zu lassen.
Ich würde schlicht folgendes machen:
1. Sicherstellen das die Verriegelungssysteme auch von Außen durch die Feuerwehr zu öffnen sind. Ist eine unumstößliche Forderung. Kann z. B. auch über die Aufschaltung der Magnetriegel auf die BMA geschehen, wenn eine sichere Übertragung sichergestellt ist.
2. Würde, wenn alle Daten zu einem Hersteller von Verriegelungssystemen passen (natürlich auch der Preis), die Feuerwehr mit ins Boot nehmen, denen die Problematik mit den offenen Ausgängen schildern und die Lösung präsentieren, dann haben die in der Regel nichts dagegen. Ist ja auch in Verkaufstätten zulässig.
Eine weitere Idee ist es, den Türdrücker von innen mit einem Alarmsystem zu versehen. Dieser beeinflusst die Öffnung in keiner Wiese.
Habe da eine kleine Info zusammengestellt, die ich gern Versende.
Meine Mail ist: info@ib-scharf.de
Grüße aus dem Ruhrgebiet
Wolfgang Scharf
in meinen Brandschutzkonzepten steht im Punkt Notausgangstüren grundsätzlich folgender Hinweis:
- Sollte es aus betrieblichen Gründen erforderlich sein, dann dürfen die Notausgangstüren eine Verriegelung erhalten, die den Richtlinien über elektrische Verriegelungssysteme für Türen in Rettungswegen entspricht. Nachweise (technische Unterlagen) werden zur Bauschlussabnahme vorgelegt werden.
- Elektrische Verriegelungen sind in Zeitabständen von 3 Jahren durch Sachkundige widerkehrend prüfen zu lassen.
Ich würde schlicht folgendes machen:
1. Sicherstellen das die Verriegelungssysteme auch von Außen durch die Feuerwehr zu öffnen sind. Ist eine unumstößliche Forderung. Kann z. B. auch über die Aufschaltung der Magnetriegel auf die BMA geschehen, wenn eine sichere Übertragung sichergestellt ist.
2. Würde, wenn alle Daten zu einem Hersteller von Verriegelungssystemen passen (natürlich auch der Preis), die Feuerwehr mit ins Boot nehmen, denen die Problematik mit den offenen Ausgängen schildern und die Lösung präsentieren, dann haben die in der Regel nichts dagegen. Ist ja auch in Verkaufstätten zulässig.
Eine weitere Idee ist es, den Türdrücker von innen mit einem Alarmsystem zu versehen. Dieser beeinflusst die Öffnung in keiner Wiese.
Habe da eine kleine Info zusammengestellt, die ich gern Versende.
Meine Mail ist: info@ib-scharf.de
Grüße aus dem Ruhrgebiet
Wolfgang Scharf