Hallo Forum,
gibt es Richtlinien die die Montage und den Betrieb von elektronischen Geräten wie z.B. Wireless LAN Access Points oder DECT-Sender in notwendigen Fluren verbieten.
Wie verhält sich das im Sinne der Vermeidung von Brandlasten?
Soweit ich informiert bin, dürfen in notwendigen Fluren nur Kabel und Leitungen sowie "Sensoren" und Leuchten installiert werden, die für die Nutzung als notwendiger Flur notwendig sind.
Hat darin jemand Erfahrung und kann mir dabei helfen.
Viele Grüße
noname
Montage elektronische Geräte in notwendigen Fluren
Hallo -
1) perfektionistischer Standpunkt:
diese Teile sind "Leitngsanlagen" und unterliegen der Leitungsanlagenrichtlinie, d.h. sind F30 zu verkoffern, wie auch immer
2) pragmatischer Standpunkt:
Leuchten mit Kunststoffbestandteilen, Bilderrahmen, Handmelder "Feuerwehr" aus Plastik sind im Flur auch üblich, also lassen wir doch irgendwo die Kirche im Dorf...
Michael Koeppen
1) perfektionistischer Standpunkt:
diese Teile sind "Leitngsanlagen" und unterliegen der Leitungsanlagenrichtlinie, d.h. sind F30 zu verkoffern, wie auch immer
2) pragmatischer Standpunkt:
Leuchten mit Kunststoffbestandteilen, Bilderrahmen, Handmelder "Feuerwehr" aus Plastik sind im Flur auch üblich, also lassen wir doch irgendwo die Kirche im Dorf...
Michael Koeppen
Hinweis
LAR 3.2.2 Messeinrichtungen und Verteiler
Messeinrichtungen und Verteiler sind abzutrennen gegenüber
b) Fluren und Gängen nach Abschnitt 3.1.1 durch Bauteile aus nicht brennbaren Baustoffen mit geschlossenen Oberflächen; Öffnungen in diesen Bauteilen sind mit Abschlüssen aus nicht brennbaren Baustoffen mit geschlossenen Oberflächen zu verschließen.
Den WLAN einfach in ein Metallgehäuse stecken, wenn man Bauchschmerzen hat.
ODER so lassen und als Abweichung formulieren mit der Begründung, dass hier eine unbedeutende Gefährdung für den Brandfall zu sehen wäre (geringe Brandlast,.... ).
Messeinrichtungen und Verteiler sind abzutrennen gegenüber
b) Fluren und Gängen nach Abschnitt 3.1.1 durch Bauteile aus nicht brennbaren Baustoffen mit geschlossenen Oberflächen; Öffnungen in diesen Bauteilen sind mit Abschlüssen aus nicht brennbaren Baustoffen mit geschlossenen Oberflächen zu verschließen.
Den WLAN einfach in ein Metallgehäuse stecken, wenn man Bauchschmerzen hat.
ODER so lassen und als Abweichung formulieren mit der Begründung, dass hier eine unbedeutende Gefährdung für den Brandfall zu sehen wäre (geringe Brandlast,.... ).
Re: Hinweis
Michael Stieger hat geschrieben:...
Den WLAN einfach in ein Metallgehäuse stecken, wenn man Bauchschmerzen hat...
...dann hat man auch gleich keine probleme mehr hinsichtlich einer diskussion zu gesundheitsgefährdung von WLAN-strahlung, da die dann ja prima abgeschirmt wird. naja, negativer nebeneffekt ist nur, dass dann das WLAN selbst auch nicht mehr funktioniert... ;)
jela