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Brandfallsteuerung - Sicherheitsstromversorgung

Verfasst: Do 01.05.2008 22:37
von Torsten
Hallo Forenmitglieder,

ich wende mich heute insbesondere an die Aufzugsspezialisten mit folgender Frage:

vorab:
Wir alle wissen, dass als "normale" Brandfallsteuerung ein Aufzug in das (i. d. R.) EG fahren sollte und dort mit geöffneten Türen außer Betrieb gehen soll. Dies wurde in vielen Objekten in Brandschutzkonzepten und/oder Baugenehmigungen gefordert. Manchmal werden auch dynamische Brandfallsteuerungen verlangt, bei denen im Fall eines Brandes im "Evakuierungsgeschoss" das z. B. in Fahrtrichtung davor liegende (oder auch ein bestimmtes anderes) Geschoss anzufahren ist.

Nun zur Frage:
Nicht alle Gebäude, in denen Aufzüge mit Brandfallsteuerungen zu versehen sind, haben Sicherheitsstromversorgungsanlagen (z. B. Notstromaggregate, ggfs. "Powerpacks") mit denen sich auch Aufzüge betreiben lassen.
Wenn jetzt das betreffende Gebäude nicht nur oberirdische - sondern auch (z. B. auch mehrere) unterirdische Geschosse hat, kann dann ein Aufzug bei seiner Evakuierungsfahrt (ohne allgemeine Stromversorgung) sowohl von oben - als auch von unten kommend - in das Evakuierungsgeschoss fahren? Oder wäre für die Fahrt a) von oben bzw. b) von unten kommend doch eine Sicherheitsstromversorgung erforderlich?
Oder bedingen Aufzüge mit Brandfallsteuerungen, die a) von oben oder b) unten kommend evakuieren müssen die Ausführung einer Sicherheitsstromversorgung?

Ich hoffe, die Frage ist nicht zu kompliziert gestellt und bin dankbar für sachdienliche Antworten.

Torsten

Re: Brandfallsteuerung - Sicherheitsstromversorgung

Verfasst: Sa 03.05.2008 22:13
von cgraf
Die Stromversorgung des Aufzuges hat recht wenig mit einer dynamischen Brandfallsteuerung zu tun.

Eine Brandfallsteuerung, ganz besonders eine Dynamische, soll dafür sorgen, dass:

1. Der Aufzug im Brandfall nicht benutzt werden kann.
2. Der Aufzug eine „intelligente“, letzte Fahrt macht, also nicht in der Etage seine Türen öffnet, aus der die Brandmeldung gemeldet wurde.

Somit bekommen die Aufzüge mindestens zwei Meldungen:

1. Sammelfeuer
2. Etagenfeuer

Wie genau diese Meldungen spezifiziert werden, welche Bereiche sie sonnst noch beinhalten, wird örtlich durch den Sachverständigen, Betreiber usw. geregelt und festgelegt.

Die erste Frage, die hier eigentlich lautet, wäre:
Woher erfährt der Aufzug, dass es gerade brennt?

Sicher nicht vom Aufzugsbauer! Sondern von der Brandmeldeanlage die überhaupt diese Steuerung erst ermöglicht.

Die zweite Frage richtet sich dann tatsächlich an den Aufzugsbauer bzw. seinen Elektriker, der ihm die Zuleitung liefert.

Dieser wird dann in der MLAR nachschauen und unter 5.3.2 (b) lesen dass:

Zitat MLAR:
Die Dauer des Funktionserhaltes der Leitungsanlagen muss mindestens 30 Minuten bei Personenaufzügen mit Brandfallsteuerung; ausgenommen sind Leitungsanlagen, die sich innerhalb der Fahrschächte oder der Triebwerksräume befinden, betragen.

Jede Brandfrüherkennungsanlage sollte, MUSS innerhalb dieser Zeit schon längst den Brandfall detektiert haben und entsprechende Maßnahmen eingeleitet haben.

M. W. wird eine Notstromversorgung und mindestens E90 für Bettenaufzüge in Krankenhäusern und anderen baulichen Anlagen mit entsprechender Zweckbestimmung, und Feuerwehraufzüge gefordert.

Verfasst: So 04.05.2008 1:10
von Torsten
Hallo cgraf,

erstmal danke für die ausführliche Antwort. Leider ging sie etwas an der Frage vorbei. Denn ich hatte bewußt nicht nach MLAR und Funktionserhalt gefragt (weil mir diese Dinge im Wesentlichen geläufig sind) sondern vielmehr (und jetzt noch präziser): nach dem generellen Bedarf an Elektroenergie eines Aufzuges im Evakuierungsfall. In der Regel wird argumentiert (sinngemäß): Im Brandfall (und ggfs. Wegfall der allgemeinen Versorgung, AV) kann ein Aufzug sozusagen nach dem Schwerkraftprinzip immernoch (auf eine aufzugsanlageninterne Art gebremst) in das (z. B.) EG fahren. Stimmt das?

Benötigt er hierzu Elektroenergie?

Wie ist es dann bei Evakuierung aus einem (x-ten) UG?

Sicher gibt es für verschiedene Aufzugsarten (hydraulische, sonstige) Besonderheiten?

Daher stellte ich die Fragen an Aufzugsspezialisten.

Verfasst: So 04.05.2008 1:57
von cgraf
Zwischenfragen:
Warum sollte die Energie des Aufzuges im Brandfall vor dem Eintreten der BFS nicht mehr vorhanden sein?
Bzw. wenn dem so wäre, warum sollte der Aufzug eine BFS-Fahrt machen, wenn er keine Meldung bekommen hat?

Oder zielt die Frage auf den Fall:
Dass
Die BMA samt der BFS versagt hat,
UND die Zuleitung des Aufzuges bereits vor den geforderten 30 Minuten abgebrannt ist,
UND die Feuerwehr mehr als 30 Minuten benötigt hat, um an den Einsatzort zu kommen,
UND der Aufzug noch begehbar UND befahrbar war, obwohl er bereits keine Energie mehr hatte, sodas Menschen in ständig benutzen (benutzen wollten da ja die Türen nicht mehr aufgingen weil die Energie fehlte),
UND die Leute die Schilder „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“ übersehen haben.

Steht diese Anlage eigentlich noch in Deutschland?

Nun interessiert mich die Antwort der Aufzugsbauer auch.