Nachrüsten einer Brandfallsteuerung
Verfasst: Mo 28.04.2008 16:31
von Spyki
Hallo, zur Zeit stellt sich bei uns die Frage, ab wann ich oder ob ich bei einen bestehenden Personenaufzug eine Brandfallsteuerung Nachrüsten muß. Eine BMZ ist vorhanden. Leider habe ich bisher noch keine Richtlinie darüber gefunden. Wäre schön wenn jemand darauf eine bindende Antwort hätte bzw. mir eine Bindende Verordnung nennen könnte.
MfG Spyki

Verfasst: Di 29.04.2008 10:46
von d.riethmueller
Hallo Spyki,
Schau mal in die DIN EN 81-73 rein. In der werden u.a. auch das Verhalten im Brandfall beschrieben.
Verfasst: Do 01.05.2008 0:28
von cgraf
Eine dynamische Brandfallsteuerung für einen Aufzug kann gefordert werden, kommt auf das Objekt drauf an.
Wurde sie nicht gefordert, ist sie nicht erforderlich, macht jedoch oft Sinn.
Eine bindende Verordnung ist mir leider nicht bekannt, außer, dass es in einem Brandschutzgutachten gefordert werden könnte.
M. W. klärt die 81-73 lediglich die Anforderungen an Aufzüge, wenn Brandfallsteuerungen verlangt werden.
Was mir jedoch bestens bekannt ist, ist die technische Umsetzung der Forderung aus der Sicht der Brandmeldeanlage.
Bei modernen Ringbusbrandmeldesystemen ist eine Nachrüstung oft unproblematisch.
Bei „alten“ Anlagen kann eine normgerechte Umsetzung u. U. recht aufwendig werden.