VstättV (Sonderbau) bei Diskotheken, Club
Verfasst: Mi 13.02.2008 19:41
Wie werden z.B. Bars, Clubs für unter 200m² und weniger als 200 Personen brandschutztechnisch beurteilt?
Nachdem es die Gaststättenverordnung nicht mehr gibt.
Die neue Versammlungsstättenverordnung trifft erst ab einer Größe von 200m2 in Kraft. Wie errechnet sich dann die Personenanzahl bei einem z.B. 100m2 gr0ßen Club? Wie sind die Rettungswegbreiten anzusetzen?
Mit interessierten Grüßen
Nachdem es die Gaststättenverordnung nicht mehr gibt.
Die neue Versammlungsstättenverordnung trifft erst ab einer Größe von 200m2 in Kraft. Wie errechnet sich dann die Personenanzahl bei einem z.B. 100m2 gr0ßen Club? Wie sind die Rettungswegbreiten anzusetzen?
Mit interessierten Grüßen