Hilfe bei baulichem Brandschutz in Kindergärten
Verfasst: Di 12.02.2008 23:03
Unserer Elterninitiative möchte in München einen Kindergarten mit Kinderkirppe aufmachen. Räumlichkeiten haben wir jetzt gefunden, aber:
Es geht jetzt um den baulichen Brandschutz. Ich habe versucht bei den Behörden Informationen zu bekommen ob die Räume aus Brandschutzsicht für unser Vorhaben geeigent sind. Leider habe ich bei 2 Stellen 3 unterschiedliche Antworten erhalten (oder so ungefähr).
Die Räume liegen im ersten Stock eines 5 stöckigen Hauses. Da es sich früher um 3 einzelne Wohnungen handelte haben wir 2 völlig trennte Fluchtwege in 2 verschiede Treppenhäuser aber keinen direkten Fluchtweg ins Frei von den Gruppenräumen aus. Laut Vermieter sind die Wege schon als Fluchtweg ausgewiesen.
Da wir uns jetzt entscheiden müssen ob wir die Räume anmiete brauch ich dringend Rat.
Sind Räume im Ersten Stock generell für Kindergarten mit Kinderkrippe geeignet ? (Es werden auch einjährige Kinder in der Krippe betreut werden).
Offensichtlich gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung für Kindergärten. Was ich erfahren habe ist das Kidergärten seit 01.01.08 als Sonderbauten einzustufen sind. Eine Aussage war dass wir für jeden Raum in dem sich die Kinder regelmäßig aufhalten einen eigenen 2. Fluchtweg ins Freie benötigen (evtl. mit einem Außenbalkon rund um die Räume machbar - aber auch mit Kleinstkindern?). Die Andere Aussage war dass 2 getrennte Fluchtwege aus den Räumlichkeiten ausreichen. Kann mir jemand sagen was nun zutrifft?
Gibt es irgendwo Richtlinien die man als Leihe einsehen kann um vorab zu Entscheiden ob Räume geeigent sind?
Vielen Dank schon mal im voraus für die Hilfe
viele Grüße
ElSa
Es geht jetzt um den baulichen Brandschutz. Ich habe versucht bei den Behörden Informationen zu bekommen ob die Räume aus Brandschutzsicht für unser Vorhaben geeigent sind. Leider habe ich bei 2 Stellen 3 unterschiedliche Antworten erhalten (oder so ungefähr).
Die Räume liegen im ersten Stock eines 5 stöckigen Hauses. Da es sich früher um 3 einzelne Wohnungen handelte haben wir 2 völlig trennte Fluchtwege in 2 verschiede Treppenhäuser aber keinen direkten Fluchtweg ins Frei von den Gruppenräumen aus. Laut Vermieter sind die Wege schon als Fluchtweg ausgewiesen.
Da wir uns jetzt entscheiden müssen ob wir die Räume anmiete brauch ich dringend Rat.
Sind Räume im Ersten Stock generell für Kindergarten mit Kinderkrippe geeignet ? (Es werden auch einjährige Kinder in der Krippe betreut werden).
Offensichtlich gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung für Kindergärten. Was ich erfahren habe ist das Kidergärten seit 01.01.08 als Sonderbauten einzustufen sind. Eine Aussage war dass wir für jeden Raum in dem sich die Kinder regelmäßig aufhalten einen eigenen 2. Fluchtweg ins Freie benötigen (evtl. mit einem Außenbalkon rund um die Räume machbar - aber auch mit Kleinstkindern?). Die Andere Aussage war dass 2 getrennte Fluchtwege aus den Räumlichkeiten ausreichen. Kann mir jemand sagen was nun zutrifft?
Gibt es irgendwo Richtlinien die man als Leihe einsehen kann um vorab zu Entscheiden ob Räume geeigent sind?
Vielen Dank schon mal im voraus für die Hilfe
viele Grüße
ElSa