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Fagen zu Brandschutzkonzept

Verfasst: Fr 01.02.2008 13:34
von T.Wacker
Guten Morgen!
Bin durch einen Freund auf eure Seite verwiesen worden, und hoffe das Ihr mir weiterhelfen könnt. Ich habe von Brandschutz überhaubt keine Ahnung und muß mich jetzt aber beruflich mit dem Thema auseinander setzen. In dem Brandschutzkonzept für ein Betriebsgebäde stehen einige Sachen drin die ich nicht ganz verstehe.
z.B.:
1.Was heißt es wenn im Treppenräumen von schwerentflammbaren Bodenbelägen die Rede ist? Ist hier auch Eichenparkettboden gemeint?
2. Bereitstellung von Handfeuerlöschern nach BGV 133 und Beschriftung von BGV A8
3.Wenn drin steht widerkerede Technische Prüfung ist nicht notwendig.Heißt das das wir auch vor Bezug des Gebädes keine Technische Prüfung brauchen?
4.Wartung u. Inspektion! Wenn ich die Bücher nicht Vorlegen muß , muß ich überhaubt Prüfbücher führen? Und von Wem bekomme ich dann die Prüfplakette?
5. Grundsetzlich sollten wir einen Branschutzbeauftragten haben, Was heißt denn " Die Bestellung eines Branschutzbeauftragten ist nicht erforderlich" ?Brauchen wir jetzt einen oder nicht?
6.Was heißt ausreichend breite Gänge im Wartebereich?


Es sind doch eine Fragen zusammen gekommen. :grins:
Vielen Dank schon mal im voraus für eure Antworten.
MFG Wacker

Re: Fagen zu Brandschutzkonzept

Verfasst: Fr 01.02.2008 16:34
von Tasso9x
Ich habe von Brandschutz überhaubt keine Ahnung und muß mich jetzt aber beruflich mit dem Thema auseinander setzen. In dem Brandschutzkonzept für ein Betriebsgebäde stehen einige Sachen drin die ich nicht ganz verstehe.


Lieber @T.Wacker
"Brandschutz" im Kurzdurchlauf so nebenbei gibt es leider nicht. Damit wäre vielleicht schon die Frage nach einem Brandschutzbeauftragten ja/nein beantwortet.

z.B.:
1.Was heißt es wenn im Treppenräumen von schwerentflammbaren Bodenbelägen die Rede ist? Ist hier auch Eichenparkettboden gemeint?

Diese Frage sollte vielleicht ein Brandschutzplaner oder ein Sachverständigen-Kollege vom baulichen Brandschutz beantworten, der kann das professioneller. Vielleicht aus meiner Sicht soviel: Das sind Grundbegriffe des Brandschutzes über die man in jedem Fachbuch oder auch im Internet sich informieren kann. Ich sage bewusst "informieren".

2. Bereitstellung von Handfeuerlöschern nach BGV 133 und Beschriftung von BGV A8

Hierzu gibts nur eins: die entsprechenden Vorschriften BGV 133 und BGV A8 (Unfallverhütungsvorschriften) durchlesen!

3.Wenn drin steht widerkerede Technische Prüfung ist nicht notwendig.Heißt das das wir auch vor Bezug des Gebädes keine Technische Prüfung brauchen?
4.Wartung u. Inspektion! Wenn ich die Bücher nicht Vorlegen muß , muß ich überhaubt Prüfbücher führen? Und von Wem bekomme ich dann die Prüfplakette?

Sie schreiben nicht, um welche sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen es sich handelt, bzw. sagen nicht, aus welchem Bundesland sie schreiben. Näheres regeln die entsprechenden Landesvorschriften. In Bayern ist es beispielsweise die SPrüfV - Die Prüfvorschriften der Bundesländer sind oft gleichlautend. (warum, soll man dahingestellt sein)
Ob Sie mit der Inbetriebnahme des Betriebsgebäudes die Abnahme der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen durch einen (oder mehrere) Prüfsachverständige(n) benötigen, steht in der SPrüfV oder im Brandschutzkonzept oder in der Baugenehmigung. Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen bedürfen dann der wiederkehrenden Prüfung (in Bayern i.d.R. alle drei Jahre).

Welche Prüfbücher? Welche Prüfplakette? Nach den Landesvorschriften sind Prüfbücher eigentlich nicht vorgeschrieben und es gibt i.d.R. keine Prüfplakette (?). Hier könnte es sich vielleicht nur um weiterführende Anforderungen handeln, die nicht Gegenstand des Bauordnungsrechts sind. - Bauen Sie z.B. eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage nach VdS-Vorschriften? Ich glaube, da vermischen Sie einige Dinge.

6.Was heißt ausreichend breite Gänge im Wartebereich?

Das sind grundsätzliche Dinge, die Ihnen Ihr Architekt, Brandschutzplaner oder Brandschutzbeauftragte erklären kann. Vielleicht soviel: die notwendige Breite von Rettungswegen hängt von der Anzahl der darauf angewiesenen Personen ab. Ich bin fachlich zwar nicht dafür zuständig, aber es könnte in Ihrem Falle so sein, dass Sie die Möblierung (Bestuhlung) des Wartebereichs so gestalten müssen, dass Sie die notwendige Rettungsweg-Breite erbringen. (könnte ich mir jetzt vorstellen)

Grundsätzlich möchte ich Sie warnen, als "Laie" in die Umsetzung des Brandschutzkonzepts einzusteigen. Sie fallen damit garantiert "auf die Nase". Das ist ein freundlich gemeinter Ratschlag! - Trotzdem, wenn Sie genauere Information liefern, dann wird die "Ausbeute" hier für Sie ertragreicher sein. Z.B. wäre interessant um welche Art Vorhaben (Bauvorhaben) es sich handelt. (Betriebsgebäude habe ich schon mitbekommen)

Präzisieren Sie bitte vielleicht nochmals Ihre Fragen zusätzlich zu den weiteren Infos!

Beste Grüße
R.Mermi

Verfasst: So 03.02.2008 1:13
von Linse
Generell moechte ich es genau so halten wie Tasso und davor warnen, als Laie Verantwortung im Brandschutz zu uebernehmen. Die Gesetze im Ernstfall koennen ganz schoen unfreundlich sein.
Sollte es sich eher um die Frage nach Hintergrundwissen handeln, um die eigentliche Aufgabe besser erfuellen zu koennen, dann kann ich das allerdings nur begruessen!

Jetzt aber zu den Antworten (oder Nichtantworten), die rein meine persoenliche Meinung mit einem gewissen Hintergrundwissen darstellen:

1. Schwer entflammbar oder nicht? Wenn meine Quellen nicht luegen, dann handelt es sich dabei um das gleiche wie B1 gemaess DIN 4102. Darin sind unter anderem die verschiedenen Materialien aufgefuehrt, welche diese Eigenschaft haben. Leider habe ich die Norm jetzt nicht vorliegen, aber rein aus dem Gefuehl heraus wuerde ich jetzt Eichenparkett in die Gruppe reinstecken, weil es normalerweise einen eher geringen Harzanteil hat. Allerdings kann sich das wieder ganz anders verhalten, wenn es dann gewachst, geoelt oder lackiert ist, da kommts dann eventuell auf die Spezialstoffe drauf an!
Der einzig sichere Weg: Die DIN dazu konsultieren oder beim entsprechenden Bodenleger die Bestaetigung verlangen.

2. Wenn es sich hier um die BGR 133 handelt, dann gehts darin unter anderem darum, welche Feuerloescher und in welcher Menge bereitgestellt werden muessen. Zwar kann man mit den Rechenbeispielen und den Angaben vielleicht schon bisschen Vorarbeit leisten - gerade fuer den Laien duerfte es aber unerlaesslich sein, das dann noch von einem Fachmann als korrekt bestaetigen zu lassen, der dann auch die Verantwortung uebernimmt.
BGV A8 beschreibt die Anbringung und Auswahl von Hinweisschildern.
Diese Vorschriften findet man unter anderem unter www.vbg.de im Bereich Downloads.

3. Wiederkehrende technische Pruefung:
Tut mir leid, dazu kenne ich mich (zumindest bisher) gar nicht aus, entsprechend schweige ich mich dazu mal aus...

4. Wartung und Inspektion:
Da kenn ich mich zwar auch nicht aus was die Gesetzeslage betrifft. Aber schon im eigenen Interesse wuerde ich mir da die Pruefungen bestaetigen lassen. Man muss zwar dann vielleicht keine spezielle Form einhalten, aber falls etwas sein sollte, waere ich herzlich froh, wenn Pruefungen und Inspektionen entsprechend dokumentiert waeren und ich belegen kann, dass ich nicht alles sich selbst ueberlassen habe.

5. BSB: Noch kenne ich mich da mit den genauen Grenzen nicht aus - aber dafuer sicher andere Leute in diesem Forum... ;-)

6. Ausreichend breite Gaenge:
Das wurde eigentlich schon ganz gut erlaeutert. Je nach zu erwartender Personenzahl (da kommts drauf an, fuer wie viele das Gebaeude ausgelegt ist bzw. auf wie viele es beschraenkt ist, nicht mit wievielen man rechnet!) braucht man eine bestimmte Breite an Fluchtwegen.
Generell wuerde ich dazu noch darauf hinweisen, dass es gerade in Wartebereichen vorteilhaft waere, auf schwerentflammbare Sitzmoebel oder aehnliches zu achten! Wobei in Fluchtwegen sowieso keine Einengungen (und schon gar keine brennbaren) enthalten sein sollten...