Fagen zu Brandschutzkonzept
Verfasst: Fr 01.02.2008 13:34
Guten Morgen!
Bin durch einen Freund auf eure Seite verwiesen worden, und hoffe das Ihr mir weiterhelfen könnt. Ich habe von Brandschutz überhaubt keine Ahnung und muß mich jetzt aber beruflich mit dem Thema auseinander setzen. In dem Brandschutzkonzept für ein Betriebsgebäde stehen einige Sachen drin die ich nicht ganz verstehe.
z.B.:
1.Was heißt es wenn im Treppenräumen von schwerentflammbaren Bodenbelägen die Rede ist? Ist hier auch Eichenparkettboden gemeint?
2. Bereitstellung von Handfeuerlöschern nach BGV 133 und Beschriftung von BGV A8
3.Wenn drin steht widerkerede Technische Prüfung ist nicht notwendig.Heißt das das wir auch vor Bezug des Gebädes keine Technische Prüfung brauchen?
4.Wartung u. Inspektion! Wenn ich die Bücher nicht Vorlegen muß , muß ich überhaubt Prüfbücher führen? Und von Wem bekomme ich dann die Prüfplakette?
5. Grundsetzlich sollten wir einen Branschutzbeauftragten haben, Was heißt denn " Die Bestellung eines Branschutzbeauftragten ist nicht erforderlich" ?Brauchen wir jetzt einen oder nicht?
6.Was heißt ausreichend breite Gänge im Wartebereich?
Es sind doch eine Fragen zusammen gekommen.
Vielen Dank schon mal im voraus für eure Antworten.
MFG Wacker
Bin durch einen Freund auf eure Seite verwiesen worden, und hoffe das Ihr mir weiterhelfen könnt. Ich habe von Brandschutz überhaubt keine Ahnung und muß mich jetzt aber beruflich mit dem Thema auseinander setzen. In dem Brandschutzkonzept für ein Betriebsgebäde stehen einige Sachen drin die ich nicht ganz verstehe.
z.B.:
1.Was heißt es wenn im Treppenräumen von schwerentflammbaren Bodenbelägen die Rede ist? Ist hier auch Eichenparkettboden gemeint?
2. Bereitstellung von Handfeuerlöschern nach BGV 133 und Beschriftung von BGV A8
3.Wenn drin steht widerkerede Technische Prüfung ist nicht notwendig.Heißt das das wir auch vor Bezug des Gebädes keine Technische Prüfung brauchen?
4.Wartung u. Inspektion! Wenn ich die Bücher nicht Vorlegen muß , muß ich überhaubt Prüfbücher führen? Und von Wem bekomme ich dann die Prüfplakette?
5. Grundsetzlich sollten wir einen Branschutzbeauftragten haben, Was heißt denn " Die Bestellung eines Branschutzbeauftragten ist nicht erforderlich" ?Brauchen wir jetzt einen oder nicht?
6.Was heißt ausreichend breite Gänge im Wartebereich?
Es sind doch eine Fragen zusammen gekommen.

Vielen Dank schon mal im voraus für eure Antworten.
MFG Wacker