Generell moechte ich es genau so halten wie Tasso und davor warnen, als Laie
Verantwortung im Brandschutz zu uebernehmen. Die Gesetze im Ernstfall koennen ganz schoen unfreundlich sein.
Sollte es sich eher um die Frage nach Hintergrundwissen handeln, um die eigentliche Aufgabe besser erfuellen zu koennen, dann kann ich das allerdings nur begruessen!
Jetzt aber zu den Antworten (oder Nichtantworten), die rein meine persoenliche Meinung mit einem gewissen Hintergrundwissen darstellen:
1. Schwer entflammbar oder nicht? Wenn meine Quellen nicht luegen, dann handelt es sich dabei um das gleiche wie B1 gemaess DIN 4102. Darin sind unter anderem die verschiedenen Materialien aufgefuehrt, welche diese Eigenschaft haben. Leider habe ich die Norm jetzt nicht vorliegen, aber rein aus dem Gefuehl heraus wuerde ich jetzt Eichenparkett in die Gruppe reinstecken, weil es normalerweise einen eher geringen Harzanteil hat. Allerdings kann sich das wieder ganz anders verhalten, wenn es dann gewachst, geoelt oder lackiert ist, da kommts dann eventuell auf die Spezialstoffe drauf an!
Der einzig sichere Weg: Die DIN dazu konsultieren oder beim entsprechenden Bodenleger die Bestaetigung verlangen.
2. Wenn es sich hier um die BGR 133 handelt, dann gehts darin unter anderem darum, welche Feuerloescher und in welcher Menge bereitgestellt werden muessen. Zwar kann man mit den Rechenbeispielen und den Angaben vielleicht schon bisschen Vorarbeit leisten - gerade fuer den Laien duerfte es aber unerlaesslich sein, das dann noch von einem Fachmann als korrekt bestaetigen zu lassen, der dann auch die Verantwortung uebernimmt.
BGV A8 beschreibt die Anbringung und Auswahl von Hinweisschildern.
Diese Vorschriften findet man unter anderem unter
www.vbg.de im Bereich Downloads.
3. Wiederkehrende technische Pruefung:
Tut mir leid, dazu kenne ich mich (zumindest bisher) gar nicht aus, entsprechend schweige ich mich dazu mal aus...
4. Wartung und Inspektion:
Da kenn ich mich zwar auch nicht aus was die Gesetzeslage betrifft. Aber schon im eigenen Interesse wuerde ich mir da die Pruefungen bestaetigen lassen. Man muss zwar dann vielleicht keine spezielle Form einhalten, aber falls etwas sein sollte, waere ich herzlich froh, wenn Pruefungen und Inspektionen entsprechend dokumentiert waeren und ich belegen kann, dass ich nicht alles sich selbst ueberlassen habe.
5. BSB: Noch kenne ich mich da mit den genauen Grenzen nicht aus - aber dafuer sicher andere Leute in diesem Forum... ;-)
6. Ausreichend breite Gaenge:
Das wurde eigentlich schon ganz gut erlaeutert. Je nach zu erwartender Personenzahl (da kommts drauf an, fuer wie viele das Gebaeude ausgelegt ist bzw. auf wie viele es beschraenkt ist, nicht mit wievielen man rechnet!) braucht man eine bestimmte Breite an Fluchtwegen.
Generell wuerde ich dazu noch darauf hinweisen, dass es gerade in Wartebereichen vorteilhaft waere, auf schwerentflammbare Sitzmoebel oder aehnliches zu achten! Wobei in Fluchtwegen sowieso keine Einengungen (und schon gar keine brennbaren) enthalten sein sollten...