Hallo!
Bei uns in der Verwaltung wird gerade kräftig umgebaut, aktuell beschäftigt mich die Nutzung eines alten Abstellraumes, in welchem eine E-Verteilung mit gut 24 Automaten untergebracht ist.
In diesen Raum soll nun eine Garderobe untergebracht werden, da der Raum aber nur gut 1,2 x 1,2 groß ist, wird es dazu kommen, das der Abstand zwischen E-Verteilung und Kleidungsstücken sehr gering sein wird.
Gibt es da einen gesetzliche (LBO/MBO) Regelung zu? Habe gerade mal durch meine Unterlagen geblättert, aber nichts gefunden.
Garderobe in einem Raum mit einer E-Verteilung
Meine Erklärung
ich gehe davon aus, dass der E-Verteiler Kasten zur Versorgung einer Nutzungseinheit ist.
Die Notwendigkeit des Aufstellens in einem eigenen Technikraum besteht nicht.
Man könnte ggf. in dem Raum durchaus zusätzlich eine anderweitige Nutzung einbringen.
Grundsätzlich sollte der E-Verteilerkasten jedoch leicht zugänglich sein, d.h. man sollte direkt den Schrank öffnen können ohne, dass dies z.B. durch vorgehängte Kleidungsstücke behindert wird.
Im Weiteren wäre meiner Auffassung nach auch zu sehen, dass natürlich die Nähe von Kleidungsstücken die Gefahr einer möglichen Brandfortleitung begünstigt gerade im Hinblick des kleinen Raums.
Die Notwendigkeit des Aufstellens in einem eigenen Technikraum besteht nicht.
Man könnte ggf. in dem Raum durchaus zusätzlich eine anderweitige Nutzung einbringen.
Grundsätzlich sollte der E-Verteilerkasten jedoch leicht zugänglich sein, d.h. man sollte direkt den Schrank öffnen können ohne, dass dies z.B. durch vorgehängte Kleidungsstücke behindert wird.
Im Weiteren wäre meiner Auffassung nach auch zu sehen, dass natürlich die Nähe von Kleidungsstücken die Gefahr einer möglichen Brandfortleitung begünstigt gerade im Hinblick des kleinen Raums.
Re: Garderobe in einem Raum mit einer E-Verteilung
MBross hat geschrieben:...In diesen Raum soll nun eine Garderobe untergebracht werden, da der Raum aber nur gut 1,2 x 1,2 groß ist, wird es dazu kommen, das der Abstand zwischen E-Verteilung und Kleidungsstücken sehr gering sein wird.
Bei meinen Brandschutzbegehungen verlange ich in solchen Fällen mind. einen 1 m Abstand, so dass in diesem winzigen Raum nichts anderes sein sollte. Vorschriften sind mir dazu nicht bekannt. Aber selbst wenn es keine gibt, es muss ja nicht alles geregelt sein. Zum Glück gibt es Fachleute, die auch ohne Vorschriften und nur mit dem was sich zwischen den Ohren befindet urteilen können

Gruß Wolfgang Rüttinger