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Tiefgarage F90 Wand - T90 Tür
Verfasst: So 16.12.2007 13:33
von dadrete
Hallo,
gefordert ist in einer Tiefgarage für eine Tür zur Schleuse zum Treppenraum
T90.
Nun ist meine Frage, ob sich diese T90 Tür in eine Wand mit
feuerbeständigkeit F90AB einbauen lässt - oder muss auch
hier dann eine höhere feuerwiderstandklasse bei der wand gefordert werden?
danke und gruß
dre
T 90 Tür zur Schleuse von TG
Verfasst: Di 18.12.2007 0:16
von Michael Stieger
Warum eine T 90 - Tür?
Die Anforderung für T 90 Türen ist i.A. in Brandwänden erforderlich.
Als Zugangstür zur Schleuse von TG ist nach GaVO in der Regel eine T 30-Tür erforderlich.
Von der Schleuse in den Treppenraum dann eine RS-Tür.
Verfasst: Sa 05.01.2008 17:21
von Linse
Also, ich könnte mir vorstellen, dass es sich dabei um eine Schleusentür für eine Luftschleuse in einem innenliegenden Sicherheitstreppenraum mit maschineller Entrauchung handelt. Und dann wäre meines Wissens wieder T90 gefordert.
Allerdings muss ich jetzt zugeben, dass ich nicht weiß, ob die Wand zu einem solchen AB sein darf oder nicht. Allerdings tippe ich eher mal nicht. Schließlich heißt AB ja eigentlich nur, dass die Wand tragende Teile hat und die Struktur auch bei einem Brand funktionstüchtig bleibt, dazwischendrin kann aber dann trotzdem so manches rausbrennen.
Ergo würde ich sagen: Die Wand schön und dick genug betoniert und mit mineralischem Rauhfaserputz beschichtet, dann ist man wenigstens auf der sicheren Seite.
Verfasst: Fr 18.01.2008 2:08
von chrissy2201
T30 Tür ist eigentlich ausreichend.
Re: Tiefgarage F90 Wand - T90 Tür
Verfasst: So 03.02.2008 10:45
von Tasso9x
dadrete hat geschrieben:Hallo,
gefordert ist in einer Tiefgarage für eine Tür zur Schleuse zum Treppenraum
T90.
Nun ist meine Frage, ob sich diese T90 Tür in eine Wand mit
feuerbeständigkeit F90AB einbauen lässt - oder muss auch
hier dann eine höhere feuerwiderstandklasse bei der wand gefordert werden?
danke und gruß
dre
Liebe Forenmitglieder,
damit da nichts "schiefläuft".
Es ist eine Sicherheitsschleuse notwendig, damit Abgase aus der Garage nicht in die anderen Bereiche des Gebäudes eindringen können. Zwischen Garage und Sicherheitsschleuse ist eine T 30-Tür notwendig. Die in Fluchtrichtung folgende Türe müsste dann rauchdicht und selbstschließend sein (Anmerkung: die T 30 - Türe ist ja ohnehin selbstschließend). Nachzulesen beispielsweise in der Bayerischen Garagen-Stellplatzverordnung: § 11 Abs. 1 Nr. 1 GaStellV.
R.Mermi