MAXIMALE TREPPENBREITEN
Verfasst: Mi 05.12.2007 20:19
von Michael Stieger
In Bezug auf maximal nutzbare Treppenbreiten weisen verschiedene Sonderbauvorschriften 2.40 m bzw. 2.50 m aus.
Größere Breiten sind dann in diese maximalen Breiten durch Handläufe zu unterteilen.
Was steckt hinter dieser Forderung?
Ich bitte das Forum um einige konstruktive Begründungen und etwas Hintergrundwissen.
Danke
Freitreppen
Verfasst: Mi 19.12.2007 13:14
von homueller
Hallo, Treppen sind auch vertikale Rettungswege. Deren Begehbarkeit ist von der Steigung, dem Auftritt und der Breite der Treppe abhängig.
Während zu geringe Breiten den Personenstrom einengen, verbreiten Breiten ab 2,50 m eine Unsicherheit bein Begehen.
Grund ist unserer Gleichgewichtssinn. der benötigt nämlich Anhaltspunkte quasi zur Ortung unseres Standpunktes (leider haben wir nichts von GPS).
Bei zu großen Treppenbreiten wird dieses Ortungsverfahren physiologisch so schwierig, dass wir mit unserer Gewichtsverlagerung uns nicht mehr korrekt "austarrieren" können. Erst entsteht Unsicherheit, dann kommt man "aus dem Tritt" (danach vielleicht ins KH).
Treppen sind überhaupt nichts für Zweibeiner. Deshalb werden sie in der Evakuierungsbetrachtung besonders behandelt.
reichts?
Ein frohes Weihnachtsfest auch allen Anderen...
hm
AUSGEZEICHNETER HINWEIS
Verfasst: Do 20.12.2007 17:46
von Michael Stieger
Hervorragende Info
Danke und Frohe Weihnachten