Guten Tag,
nach welcher Grundlage sind in geschlossenen Tiefgaragen (hier Großgarage) Anzahl und Positionierung von Feuerlöschern festzustellen?
Vielen Dank
Gruß
Dre
Feuerlöscher in Tiefgaragen
Feuerlöscher in Tiefgaragen
Die Tiefgaragen schreibt Feuerlöscheinrichtungen in Form von tragbaren Feuerlöschern nicht vor. Ist nicht erforderlich.
Lediglich nach § 12 GaVO BaWü sind bei Großgaragen, deren Fußboden im Mittel
1. entweder mehr als 4 m unter
2. oder mehr als 15 m über
der Geländeoberfläche liegt, in unmittelbarer Nähe jedes Treppenraumzugangs Wandhydranten an Steigleitungen »naß« oder »naß/trocken« vorzusehen.
BEGRÜNDUNG
Meines Wissens nach hat der Gesetzgeber dem Vandalismus Rechnung getragen, der durch Feuerlöscher entstanden ist in Tiefgaragen, aber auch insbesondere der Tatsache, dass Garagenbrände im allgemeinen kritisch in der Brandbekämpfung durch normale Nutzer sind.
Normale Nutzer können Gefahren bei Bränden in TG sehr rasch unterschätzen und sind schnell einer Eigengefahr ausgesetzt.
z.B. es brennt ein fremder PKW, ich kann die Motorhaube ohne hin nicht aufmachen, Rückzündungsgefahr, Feuerlöscher leer. Es brennt weiter.
.. Brand im Fahrgastraum dto.
Zudem ist bei PKW-Brände in der Entstehungsphase sehr rasch von einer starken Sichtbehinderung im Bereich des Fahrzeuges auszugehen (Abbrand von Kunststoffen), die ein kontrolliertes Löschen mit Feuerlöschern nicht zulassen, dies wird dann auch noch durch die eher geringen Raumhöhen in TG verstärkt in Verbindung der räumlichen Enge bei aneinandergereihten Fahrzeugen (ich komme als Laie nicht an den Brandherd,.....Zugang schlecht möglich,... Eigengefahr steigt).
Deshalb keine rechtliche Verpflichtung für Feuerlöscher in Tiefgaragen. Halte ich für sinnvoll. Brandbekämpfung in TG ist Sache der Feuerwehr.
Hoffe die Argumente sind hinreichend.
Tschüss
Lediglich nach § 12 GaVO BaWü sind bei Großgaragen, deren Fußboden im Mittel
1. entweder mehr als 4 m unter
2. oder mehr als 15 m über
der Geländeoberfläche liegt, in unmittelbarer Nähe jedes Treppenraumzugangs Wandhydranten an Steigleitungen »naß« oder »naß/trocken« vorzusehen.
BEGRÜNDUNG
Meines Wissens nach hat der Gesetzgeber dem Vandalismus Rechnung getragen, der durch Feuerlöscher entstanden ist in Tiefgaragen, aber auch insbesondere der Tatsache, dass Garagenbrände im allgemeinen kritisch in der Brandbekämpfung durch normale Nutzer sind.
Normale Nutzer können Gefahren bei Bränden in TG sehr rasch unterschätzen und sind schnell einer Eigengefahr ausgesetzt.
z.B. es brennt ein fremder PKW, ich kann die Motorhaube ohne hin nicht aufmachen, Rückzündungsgefahr, Feuerlöscher leer. Es brennt weiter.
.. Brand im Fahrgastraum dto.
Zudem ist bei PKW-Brände in der Entstehungsphase sehr rasch von einer starken Sichtbehinderung im Bereich des Fahrzeuges auszugehen (Abbrand von Kunststoffen), die ein kontrolliertes Löschen mit Feuerlöschern nicht zulassen, dies wird dann auch noch durch die eher geringen Raumhöhen in TG verstärkt in Verbindung der räumlichen Enge bei aneinandergereihten Fahrzeugen (ich komme als Laie nicht an den Brandherd,.....Zugang schlecht möglich,... Eigengefahr steigt).
Deshalb keine rechtliche Verpflichtung für Feuerlöscher in Tiefgaragen. Halte ich für sinnvoll. Brandbekämpfung in TG ist Sache der Feuerwehr.
Hoffe die Argumente sind hinreichend.
Tschüss