Hallo zusammen,
ich bin Dipl. Ing. für Architektur und gerade frisch von der Uni abgegangen. Jetzt würde ich gern den Aufgabenbereich Brandschutz in der Firma, in der ich arbeite, übernehmen.
Das würde aber die ganze Bandbreite des Brandschutzes betreffen, ganzheitliche Brandschutzkonzepte erstellen und auch die Begleitung der brandschutztechnischen Bauausführung auf der Baustelle.
Jetzt habe ich gelesen in der MBO das man Brandschutzkonzepte als geeigneter Fachplaner erstellen, unterzeichnen und die Verantwortung dafür übernehmen kann. Aber was ist ein geeigneter Fachplaner?
Über Aufklärung wäre ich dankbar
Anke
Darf ich Brandschutzkonzepte erstellen?
BSK erstellen
Hallo,
Erstellen darf erst mal jeder. Nur mit dem Unterzeichnen ist das so eine Sache
.
Aber Spaß beiseite- ich habe Deine Frage schon verstanden.
Die Prozedur bei notwendigen Brandschutznachweisen und -Konzepten (das ist das Selbe) ist von der jew. LBO abhängig.
Also Erstellen dar diese Nachweise jedermann. Bei Sonderbauten und höheren Gebäudeklassen (5) wird i.d.R. im sog. 4-Augen-Prinziep das BSK geprüft. Bei weniger gewichtigen Vorhaben bezogen auf den BS muss der Erstellter d. BSK i.d.R. in eine Liste anerkannter Fachplaner eingetragen sein. Ist er nicht eingetragen, wird das Konzept wie das eines Sonderbaus geprüft.
Fazit: Man (Frau) darf BSK erstellen, ggf. wird zusätzlich geprüft, obwohl das nicht notwendig wäre.
Ich rate aber trotz der (günstigen) Problematik davon ab, ohne jegliche Fachqualifikation im Brandschutz vor allem BSK`s für Sonderbauten zu erstellen. Man sollte die B-Haftpflicht-Versicherung nicht austesten
Noch Fragen?
hm
Erstellen darf erst mal jeder. Nur mit dem Unterzeichnen ist das so eine Sache

Aber Spaß beiseite- ich habe Deine Frage schon verstanden.
Die Prozedur bei notwendigen Brandschutznachweisen und -Konzepten (das ist das Selbe) ist von der jew. LBO abhängig.
Also Erstellen dar diese Nachweise jedermann. Bei Sonderbauten und höheren Gebäudeklassen (5) wird i.d.R. im sog. 4-Augen-Prinziep das BSK geprüft. Bei weniger gewichtigen Vorhaben bezogen auf den BS muss der Erstellter d. BSK i.d.R. in eine Liste anerkannter Fachplaner eingetragen sein. Ist er nicht eingetragen, wird das Konzept wie das eines Sonderbaus geprüft.
Fazit: Man (Frau) darf BSK erstellen, ggf. wird zusätzlich geprüft, obwohl das nicht notwendig wäre.
Ich rate aber trotz der (günstigen) Problematik davon ab, ohne jegliche Fachqualifikation im Brandschutz vor allem BSK`s für Sonderbauten zu erstellen. Man sollte die B-Haftpflicht-Versicherung nicht austesten

Noch Fragen?
hm
BKS erstellen
Ja danke
, damit ist meine Frage erst mal beantwortet. Mache nächstes Jahr auch ne Weiterbildung zum Fachplaner für Brandschutz, ich denke dann bin ich gut gerüstet für den Job.
Gruß Anke

Gruß Anke
hrbrandschutz hat geschrieben:Hallo,
ja wäre vorsichtig, mit dem erstellen von Brandschutzkonzepten.
Ohne gute Haftpflichtversicherung würde ich davon abraten, sofern man sich nicht damit auskennt.
---Wieso rätst Du ab, wenn man sich damit auskennt- Also, erstmal ändert die Versicherung sicherlich nichts an der Quaöität von BSK. Ich meine man kann auch gute Arbeit machen und trotzdem Streit bekommen.
Zweitens denke ich, das es hier um ein Angestelltenverhältnis geht. Da brauch man gar keine Haftpflichtversicherung.
hm
Mfg
Simon