Öffnungsbreite von Zugängen in notwendigen Treppenhäusern
Verfasst: Do 25.10.2007 18:09
Hallo,
im Bereich LBO Bayern:
BayBO Art 36, 3 beschreibt die Art der Ausführung von Türen in Öffnungen von Wänden eines notwendigen Treppenraums, sagt aber nichts über die notwendige Breite aus. Wie breit muß die lichte Öffnung eines solchen Zugangs einer unmittelbar von dem Treppenraum erschlossenen Verwaltungseinheit unter 400m2 sein? Kann die notwendige lichte Breite durch die Öffnungsbreite einer zweiflügligen Türanlage nachgewiesen werden ( in deren lichten Gesamtöffnungsbreite ) oder muß schon die lichte Öffnung eines Flügels die notwendige Öffnungsbreite aufweisen?
Schno jetzt mein Dank für Eure Antworten...
im Bereich LBO Bayern:
BayBO Art 36, 3 beschreibt die Art der Ausführung von Türen in Öffnungen von Wänden eines notwendigen Treppenraums, sagt aber nichts über die notwendige Breite aus. Wie breit muß die lichte Öffnung eines solchen Zugangs einer unmittelbar von dem Treppenraum erschlossenen Verwaltungseinheit unter 400m2 sein? Kann die notwendige lichte Breite durch die Öffnungsbreite einer zweiflügligen Türanlage nachgewiesen werden ( in deren lichten Gesamtöffnungsbreite ) oder muß schon die lichte Öffnung eines Flügels die notwendige Öffnungsbreite aufweisen?
Schno jetzt mein Dank für Eure Antworten...