Brandschutzkonzept
Verfasst: Mi 10.10.2007 15:27
Guten Tag,
wir sind dabei, eine kleine Kfz-Prüfstelle (HU/AU) in Brandenburg zu planen. Sie steht auf einer Freifläche ohne Nachbargebäude. Die Zufahrtswege für Feuerwehren sind vorhanden, die Löschwasserversorung gesichert. In der Halle werden keine brennbaren Betriebsstoffe o.ä. wie in einer Kft-Werkstatt gelagert. Die Halle ist ca. 10 m tief u. 13,50 m breit, also hat ca. 135 qm Grundfläche bei einer Firsthöhe von ca. 6,85 m, eingeschossig. Es gibt keine Trennwände, es gibt also nur diesen einen Innenraum. Die erwartete Brandentwicklungsdauer beträgt ca. 20 min. Die Halle wird bei Betrieb der Prüfstelle ständig von uns Betreibern überwacht. Als Gewerbebau ist die Industriebau-RL anzuwenden. Die Halle hat folgende Öffnungen, u. zwar alle in der Vorderwand: 2 Sektionaltore 4x4 m mit Lichtbändern, 1 Eingangstür. In der linken Wand befindet sich ein 8 m langes u. 1 m hohes Lichband.
Die Tragkonstruktion besteht aus nichtbrennbaren Baustoffen (ungeschützte Stahlstützen u. Stahldachträger). Die Wände u. Decke bestehen aus schwerentflammbaren Baustoffen (Baustoffklassse B1, Iso-Wandpaneele mit Wärmedämmung (Sandwich)).
Beheizt wir die Halle mit einer gasbetriebenen Hallen-Warmluftheizung.
Als Zuluftöffnung werden die beiden Tore (je 16 qm) u. die Eingangstür herangezogen u. durch uns o. die Feuerwehr geöffnet. Es stehen ausreichend Feuerlöscher zur Verfügung.
Das Gebäude ist der Sicherheitskategorie 1 zugeordnet ohne Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer der tragenden u. aussteifenden Bauteile.
Fragen:
1. Ist bei dieser kleinen Halle (unter 200 qm) ein zweiter Fluchtweg (eine zweite Tür) erforderlich?
2. Gilt die 5 %-Regelung der Wärmeabzugsfläche auch für diese kleine Halle, weil sie ja unter 200 qm Grundfläche hat, will heißen, muß hier eine Entrauchung der Halle eingeplant werden? Die Entfernungen sind doch sehr überschaubar. PS: Nochmal, die Halle hat keine F30 Widerstandklasse o. so, sondern ist ohne Anforderungen!
3. Wenn eine Entrauchung/Wärmeabzug wirklich sein muß, kann dies auch über preiswertere Lichtbänder in den Wänden geschehen statt wie in unserem Fall über zwei sündhaft teure RWA-Kuppeln, die mechanisch von Menschenhand geöffnet werden sollen im Ernstfall?
Vielen Dank schon jetzt!
Für weitere Nachfragen einfach losschreiben!
wir sind dabei, eine kleine Kfz-Prüfstelle (HU/AU) in Brandenburg zu planen. Sie steht auf einer Freifläche ohne Nachbargebäude. Die Zufahrtswege für Feuerwehren sind vorhanden, die Löschwasserversorung gesichert. In der Halle werden keine brennbaren Betriebsstoffe o.ä. wie in einer Kft-Werkstatt gelagert. Die Halle ist ca. 10 m tief u. 13,50 m breit, also hat ca. 135 qm Grundfläche bei einer Firsthöhe von ca. 6,85 m, eingeschossig. Es gibt keine Trennwände, es gibt also nur diesen einen Innenraum. Die erwartete Brandentwicklungsdauer beträgt ca. 20 min. Die Halle wird bei Betrieb der Prüfstelle ständig von uns Betreibern überwacht. Als Gewerbebau ist die Industriebau-RL anzuwenden. Die Halle hat folgende Öffnungen, u. zwar alle in der Vorderwand: 2 Sektionaltore 4x4 m mit Lichtbändern, 1 Eingangstür. In der linken Wand befindet sich ein 8 m langes u. 1 m hohes Lichband.
Die Tragkonstruktion besteht aus nichtbrennbaren Baustoffen (ungeschützte Stahlstützen u. Stahldachträger). Die Wände u. Decke bestehen aus schwerentflammbaren Baustoffen (Baustoffklassse B1, Iso-Wandpaneele mit Wärmedämmung (Sandwich)).
Beheizt wir die Halle mit einer gasbetriebenen Hallen-Warmluftheizung.
Als Zuluftöffnung werden die beiden Tore (je 16 qm) u. die Eingangstür herangezogen u. durch uns o. die Feuerwehr geöffnet. Es stehen ausreichend Feuerlöscher zur Verfügung.
Das Gebäude ist der Sicherheitskategorie 1 zugeordnet ohne Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer der tragenden u. aussteifenden Bauteile.
Fragen:
1. Ist bei dieser kleinen Halle (unter 200 qm) ein zweiter Fluchtweg (eine zweite Tür) erforderlich?
2. Gilt die 5 %-Regelung der Wärmeabzugsfläche auch für diese kleine Halle, weil sie ja unter 200 qm Grundfläche hat, will heißen, muß hier eine Entrauchung der Halle eingeplant werden? Die Entfernungen sind doch sehr überschaubar. PS: Nochmal, die Halle hat keine F30 Widerstandklasse o. so, sondern ist ohne Anforderungen!
3. Wenn eine Entrauchung/Wärmeabzug wirklich sein muß, kann dies auch über preiswertere Lichtbänder in den Wänden geschehen statt wie in unserem Fall über zwei sündhaft teure RWA-Kuppeln, die mechanisch von Menschenhand geöffnet werden sollen im Ernstfall?
Vielen Dank schon jetzt!
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