Abstellen von Möbelstücken usw. im Falle einer Renovierung
Verfasst: Di 09.10.2007 11:25
Hallo,
ich wohne in einer Eigentumswohnungsanlage mit mehr als 24 Wohnungen je Haus.
Ist es zulässig im Falle einer Renovierung der eigenen Wohnung Einrichtungsgegenstände usw. im Treppenhaus zu lagern unter Beachtung, dass die Fluchtwege nicht verstellt werden.
Ich bin der Meinung, dass in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern keine brennbaren Stoffe lagern dürfen, auch nicht nur kurzfristig.
Welche Vorschriften in NRW gibt es, die das regeln.
ich wohne in einer Eigentumswohnungsanlage mit mehr als 24 Wohnungen je Haus.
Ist es zulässig im Falle einer Renovierung der eigenen Wohnung Einrichtungsgegenstände usw. im Treppenhaus zu lagern unter Beachtung, dass die Fluchtwege nicht verstellt werden.
Ich bin der Meinung, dass in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern keine brennbaren Stoffe lagern dürfen, auch nicht nur kurzfristig.
Welche Vorschriften in NRW gibt es, die das regeln.