Abstellen von Möbelstücken usw. im Falle einer Renovierung

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
frschu

Abstellen von Möbelstücken usw. im Falle einer Renovierung

Beitragvon frschu » Di 09.10.2007 11:25

Hallo,
ich wohne in einer Eigentumswohnungsanlage mit mehr als 24 Wohnungen je Haus.
Ist es zulässig im Falle einer Renovierung der eigenen Wohnung Einrichtungsgegenstände usw. im Treppenhaus zu lagern unter Beachtung, dass die Fluchtwege nicht verstellt werden.
Ich bin der Meinung, dass in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern keine brennbaren Stoffe lagern dürfen, auch nicht nur kurzfristig.
Welche Vorschriften in NRW gibt es, die das regeln.

homueller

TR in NRW

Beitragvon homueller » Di 16.10.2007 15:12

Hallo,
in der BauO NRW steht:
§ 37 Treppenräume
...

(5) Jeder notwendige Treppenraum muss einen sicheren Ausgang ins Freie haben. Sofern der Ausgang eines notwendigen Treppenraumes nicht unmittelbar ins Freie führt, muss der Raum zwischen dem notwendigen Treppenraum und dem Ausgang ins Freie
mindestens so breit sein wie die dazugehörigen Treppen, ...

(9) In notwendigen Treppenräumen und in Räumen nach Absatz 5 Satz 2 müssen
Bekleidungen, Putze, Dämmstoffe, Unterdecken und Einbauten aus nichtbrennbaren Baustoffen,
Bodenbeläge, ausgenommen Gleitschutzprofile, aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen...

Daraus ergibt sich, dass im Hauptrettungsweg Treppenraum keine Möbel (brennbare Gegenstände) gelagert wertden dürfen, selbst wenn sie den RW nich einengen.
Fazit: Was für Bekleidungen gilt, trifft erst recht für mobile Gegenstände zu. Gruß hm