Moin Moin.
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, ebenso wie ein älteres Ehepaar. Dieses meint, es müsse jeden Abend die Haupteingangstür abschließen, um nicht geklaut zu werden...
Ist dieses eigentlich laut Brandschutzgesetz erlaubt? Ich meine, wenn es brennt, denkt man doch net unbedingt daran, einen Schlüssel mitzunehmen... Das heißt, man muss kümmerlich verrecken?!
Zudem haben wir in unserem Keller einen SEHR lange nicht mehr geprüften Feuerlöscher (dessen Art, wie ich mal gehört habe sogar schon verboten sein soll). Auf Anfrage teilte mir der Hausverwalter mit, dass eig. kein Feuerlöscher mehr vorgeschrieben sei, und er den deshalb nur noch hängen lässt, falls man ihn viell mal braucht.
Frage: Das heißt, man braucht keinen Feuerlöscher in einem Haus mit mehreren Wohnungen und großem Keller?!
Ich hoffe, mich kann da mal wer aufklären =(
Bin jung und hab kein Plan... Bin aber neugierig =)
MFG St0nEy
Mehrfamilenhaus - Fluchtwege? Feuerlöscher?
VB in Wohngebäuden
Hallo und moin (Wahlhusumer) zurück,
in Wohngebäuden ist tatsächlich kein Feuerlöscher vorgeschrieben. Ausnahme wär eine Ölheizung mit einem Öllager.
Die Forderung nach dem FL kommt aus der Arbeitsstättenverordnung. Die gilt ab einem Beschäftigten (Chef+ Mitarbeiter).
Die Forderung nach dem "ständig freizuhaltenden und jederzeit zu begehenden Rettungsweg (Tür muss sich mit einem Griff, leicht, von Innen öffnen lassen) kommt ebenfalls aus der ArbStättV.
Also ist gegen Abschließen einer Wohnung nichts einzuwenden (sonst wär ich im "Was nicht deine, lass nicht liegen, es könnte sonst ein Anderer kriegen"-Gewerbe tätig
)
Also: Immer Schlüssel mitnehmen, wenns brennt (Aber auch sonst).
hm
in Wohngebäuden ist tatsächlich kein Feuerlöscher vorgeschrieben. Ausnahme wär eine Ölheizung mit einem Öllager.
Die Forderung nach dem FL kommt aus der Arbeitsstättenverordnung. Die gilt ab einem Beschäftigten (Chef+ Mitarbeiter).
Die Forderung nach dem "ständig freizuhaltenden und jederzeit zu begehenden Rettungsweg (Tür muss sich mit einem Griff, leicht, von Innen öffnen lassen) kommt ebenfalls aus der ArbStättV.
Also ist gegen Abschließen einer Wohnung nichts einzuwenden (sonst wär ich im "Was nicht deine, lass nicht liegen, es könnte sonst ein Anderer kriegen"-Gewerbe tätig

Also: Immer Schlüssel mitnehmen, wenns brennt (Aber auch sonst).
hm
Re: VB in Wohngebäuden
homueller hat geschrieben:....Also ist gegen Abschließen einer Wohnung nichts einzuwenden (sonst wär ich im "Was nicht deine, lass nicht liegen, es könnte sonst ein Anderer kriegen"-Gewerbe tätig)
Also: Immer Schlüssel mitnehmen, wenns brennt (Aber auch sonst).
hm
Da bin ich aber völlig anderer Meinung. Es gab hier schon mal eine ausgiebige Diskussion zu diesem Thema. Bitte Forensuche benutzen.
http://www.brandschutzforum.net/viewtop ... =haust%FCr
Gruß Wolfgang
Hier noch eine ähnlicher Fred mit noch mehr Meinungen
http://www.brandschutzforum.net/viewtop ... ight=#4296
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Re: VB in Wohngebäuden
Wolf R. hat geschrieben:homueller hat geschrieben:....Also ist gegen Abschließen einer Wohnung nichts einzuwenden (sonst wär ich im "Was nicht deine, lass nicht liegen, es könnte sonst ein Anderer kriegen"-Gewerbe tätig)
Also: Immer Schlüssel mitnehmen, wenns brennt (Aber auch sonst).
hm
Da bin ich aber völlig anderer Meinung. Es gab hier schon mal eine ausgiebige Diskussion zu diesem Thema. Bitte Forensuche benutzen.
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Gruß Wolfgang
Hallo Ihr Brandschützer,
die Beiträge im Forum zu abgeschlossenen Ausgangstüren habe ich mir aufmerksam durch gelesen.
Ich habe dann in der NBO und DV dazu, in der HBO und in der Handlungsempfehlung und in der MBO nebst Erläuterungen nachgeschaut.
Für mich steht fest:
1. Nichtabschließbare Türen sind nur bei Unterteilungen langer Flure in 30m-Abstände explizit vorgeschrieben. sonst nirgends wo!
2. Der direkte Ausgang (mit einem Griff, also ohne Schlüssel, von innen leicht) wird für Nutzungen nach ArbStättV vorgeschrieben.
ergo:
So gut es auch zu wünschen wäre, dass eine Ausgangstür eines Mehrfamilienhauses (reines Wohnen) nur durch die Türklinke und nach Außen zu benutzen ist, eine gesetzliche Pflicht dafür gibt es nicht.
Ich möchte auch nicht, dass alle Älteren Menschen als potentielle Panikauslöser bezeichnet werden.
Panik (ungeordneter Evakuierungsablauf) entsteht lediglich, bei großen Menschenansammlungen. Und gerade junge Leute sind dafür meist Auslöser (Diskotheken, Arena, Pilgergänge...).
Wollten wir jetzt, dass alle Haustüren, also die aus dem Treppenraum ins Freie, nicht verschlossen sind, müssten wir Antipanikverschlüsse einbauen lassen. Nur diese Schlösser "verschließen" (mind. 3-fach Verschluss) auch die Türen, was für den Einbruchs- und Versicherungsschutz sehr wichtig ist.
Mir ist kein Fall bekannt, wo eine eifrige Behörde so was gefordert hätte.
Der jeweilige Eigentümer würde dann sicherlich seinen Anwalt einschalten.
Falls es hier doch Kenntnis solch eines Vorgangs gibt...
hm