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Anforderungen an Rauchabzug

Verfasst: So 23.09.2007 21:03
von mvier
Hallo,

im Bereich der LBO Bayern:
bei einem bestehenden Mehrfamilienwohnhaus mit 3 Wohngeschossen + ausgebauten Dachgeschoss soll eine Rauchabzugsvorrichtung an oberster Stelle im Treppenhaus ( liegt an der Außenwand ) eingebaut werden, da das Fenster im letzten Treppenabsatz zu weit unten liegt, um das Treppenhaus im Bereich der Ebene der DG - Wohnung zu entrauchen.
Die Decke des Treppenhauses bildet eine in die Dachfläche eingeschnittene Dachterrasse, in dieser soll die Rauchabzugsvorrichtung zum liegen kommen.
Geklärt ist, daß diese nur mechanisch von unten zu öffnen sein muß.

Verfasst: So 23.09.2007 22:45
von cgraf
… in Bayern wird viel gebaut, was möchtest du uns damit sagen :???:

Verfasst: So 23.09.2007 22:57
von mvier
sorry, die Frage ist hängengeblieben:

wie sind die baulichen Anforderungen an diese Art Rauchabzugsöffnungen?

RWA im TR

Verfasst: Mo 24.09.2007 15:50
von homueller
Hallo, in der LBO Bayern steht:

Treppenräume müssen lüftbar und beleuchtbar sein; sie müssen in der Außenwand Fenster erhalten, die geöffnet werden können. In Gebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen und in innenliegenden Treppenräumen ist an der obersten Stelle des Treppenraums eine Rauchabzugsvorrichtung anzubringen. Innenliegende Treppenräume müssen in Gebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen eine von der allgemeinen Beleuchtung unabhängige Beleuchtung haben.

Wozu dann in Deinem Fall eine RWA?

Die Rauch-und Wärmeabzugsanlage ist zwar kein gesetzlich geschützter Begriff, sie wird jedoch in der DIN 18232, 18230 beschrieben. Ich glaube nicht, dass diese brandschuttechnische Einrichtung, die der Überprüfung durch Sachverständige unterliegt, in einem Wohnhaus der beschriebenen Kategorie eingebaut werden soll- auch nicht in Bayern :kugel:

Verfasst: Mo 24.09.2007 18:28
von Logiker
Hallo.

ich könnte mir vorstellen, dass hier die Feuerwehr mit einem normalen Fenster einverstanden ist, welches mechanisch, bspw. über ein Gestänge vom Treppenhaus aus zu öffnen ist (das selbe gilt ja für die anderen Fenster genauso).

Falls es tatsächlich eine richtige Treppenhaus-RWA werden sollte (an die LBO - Rauchabzugsvorrichtungen werden geringere Anforderungen als an die Indusrie RWA (DIN EN 12101...) gestellt), dann könnte Ihnen vielleicht folgende Überlegung weiterhelfen:

Alles ohne Gewähr, aus der Hüfte geschossen:

- Bedienbarkeit vom Erdgeschoss und vom obersten Geschoss aus.
- Zustand der RWA muss erkennbar sein (LED für geöffnet)
- Die Steuereinrichtung kann als Bestandteil des Treppenraums nebst den Kabeln, DKM und Motoren im Treppenraum bleiben. Bei anderen Orten bitte Funktionserhalt beachten.
- Batteriepufferung wäre super
- überwachte Steuerleitungen wären super
- Die Anlage sollte sich selbst überwachen
- Also 3 LED (grün - betriebsbereit; orange - STörung, rot - geöffnet)
- Hierfür gibt es von allen namhaften Herstellern fertige Systeme

Aber wie gesagt, sollte es vermutlich auch mit einem Metallgestänge gehen.