Anforderungen an Rauchabzug
Verfasst: So 23.09.2007 21:03
Hallo,
im Bereich der LBO Bayern:
bei einem bestehenden Mehrfamilienwohnhaus mit 3 Wohngeschossen + ausgebauten Dachgeschoss soll eine Rauchabzugsvorrichtung an oberster Stelle im Treppenhaus ( liegt an der Außenwand ) eingebaut werden, da das Fenster im letzten Treppenabsatz zu weit unten liegt, um das Treppenhaus im Bereich der Ebene der DG - Wohnung zu entrauchen.
Die Decke des Treppenhauses bildet eine in die Dachfläche eingeschnittene Dachterrasse, in dieser soll die Rauchabzugsvorrichtung zum liegen kommen.
Geklärt ist, daß diese nur mechanisch von unten zu öffnen sein muß.
im Bereich der LBO Bayern:
bei einem bestehenden Mehrfamilienwohnhaus mit 3 Wohngeschossen + ausgebauten Dachgeschoss soll eine Rauchabzugsvorrichtung an oberster Stelle im Treppenhaus ( liegt an der Außenwand ) eingebaut werden, da das Fenster im letzten Treppenabsatz zu weit unten liegt, um das Treppenhaus im Bereich der Ebene der DG - Wohnung zu entrauchen.
Die Decke des Treppenhauses bildet eine in die Dachfläche eingeschnittene Dachterrasse, in dieser soll die Rauchabzugsvorrichtung zum liegen kommen.
Geklärt ist, daß diese nur mechanisch von unten zu öffnen sein muß.