Anforderungen an Rauchabzug

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
mvier

Anforderungen an Rauchabzug

Beitragvon mvier » So 23.09.2007 21:03

Hallo,

im Bereich der LBO Bayern:
bei einem bestehenden Mehrfamilienwohnhaus mit 3 Wohngeschossen + ausgebauten Dachgeschoss soll eine Rauchabzugsvorrichtung an oberster Stelle im Treppenhaus ( liegt an der Außenwand ) eingebaut werden, da das Fenster im letzten Treppenabsatz zu weit unten liegt, um das Treppenhaus im Bereich der Ebene der DG - Wohnung zu entrauchen.
Die Decke des Treppenhauses bildet eine in die Dachfläche eingeschnittene Dachterrasse, in dieser soll die Rauchabzugsvorrichtung zum liegen kommen.
Geklärt ist, daß diese nur mechanisch von unten zu öffnen sein muß.

cgraf

Beitragvon cgraf » So 23.09.2007 22:45

… in Bayern wird viel gebaut, was möchtest du uns damit sagen :???:

mvier

Beitragvon mvier » So 23.09.2007 22:57

sorry, die Frage ist hängengeblieben:

wie sind die baulichen Anforderungen an diese Art Rauchabzugsöffnungen?

homueller

RWA im TR

Beitragvon homueller » Mo 24.09.2007 15:50

Hallo, in der LBO Bayern steht:

Treppenräume müssen lüftbar und beleuchtbar sein; sie müssen in der Außenwand Fenster erhalten, die geöffnet werden können. In Gebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen und in innenliegenden Treppenräumen ist an der obersten Stelle des Treppenraums eine Rauchabzugsvorrichtung anzubringen. Innenliegende Treppenräume müssen in Gebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen eine von der allgemeinen Beleuchtung unabhängige Beleuchtung haben.

Wozu dann in Deinem Fall eine RWA?

Die Rauch-und Wärmeabzugsanlage ist zwar kein gesetzlich geschützter Begriff, sie wird jedoch in der DIN 18232, 18230 beschrieben. Ich glaube nicht, dass diese brandschuttechnische Einrichtung, die der Überprüfung durch Sachverständige unterliegt, in einem Wohnhaus der beschriebenen Kategorie eingebaut werden soll- auch nicht in Bayern :kugel:

Logiker

Beitragvon Logiker » Mo 24.09.2007 18:28

Hallo.

ich könnte mir vorstellen, dass hier die Feuerwehr mit einem normalen Fenster einverstanden ist, welches mechanisch, bspw. über ein Gestänge vom Treppenhaus aus zu öffnen ist (das selbe gilt ja für die anderen Fenster genauso).

Falls es tatsächlich eine richtige Treppenhaus-RWA werden sollte (an die LBO - Rauchabzugsvorrichtungen werden geringere Anforderungen als an die Indusrie RWA (DIN EN 12101...) gestellt), dann könnte Ihnen vielleicht folgende Überlegung weiterhelfen:

Alles ohne Gewähr, aus der Hüfte geschossen:

- Bedienbarkeit vom Erdgeschoss und vom obersten Geschoss aus.
- Zustand der RWA muss erkennbar sein (LED für geöffnet)
- Die Steuereinrichtung kann als Bestandteil des Treppenraums nebst den Kabeln, DKM und Motoren im Treppenraum bleiben. Bei anderen Orten bitte Funktionserhalt beachten.
- Batteriepufferung wäre super
- überwachte Steuerleitungen wären super
- Die Anlage sollte sich selbst überwachen
- Also 3 LED (grün - betriebsbereit; orange - STörung, rot - geöffnet)
- Hierfür gibt es von allen namhaften Herstellern fertige Systeme

Aber wie gesagt, sollte es vermutlich auch mit einem Metallgestänge gehen.