Hallo zusammen,
ich suche ein Beispiel für eine eingeschossige, unterirdische Großgarage in NRW, die nicht gesprinklert ist. Es wäre toll,w enn jemand mir helfen könnte. Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße, Helllmuth Schomberg
Unterirdische Großgarage ohne Sprinkler?
Hallo,
vermutlich finden Sie in anderen Bundesländern solche Garagen "en masse".
Leider gilt in NRW die Garagenverordnung (1990) NRW und die sagt:
§ 17
Feuerlöschanlagen
(1) Unterirdische Mittel- und Großgaragen müssen in allen Geschossen in der Nähe jedes Treppenraumes einer notwendigen Treppe über Wandhydranten an einer nassen Steigleitung verfügen.
(2) Unterirdische Großgaragen müssen "in allen Geschossen" selbsttätige Feuerlöschanlagen mit über den Einstellplätzen verteilten Sprühdüsen haben, "wenn das Gebäude nicht allein der Garagennutzung dient". Das gilt nicht, wenn die Großgarage zu Geschossen mit anderer Nutzung in keiner Verbindung steht.
Also schauen Sie doch, ob es sich ggf. um eine Mittelgarage handelt, ob das gebäude evtl. allein der Garagennutzung dient bzw. ob die Großgarage zu Geschossen anderer Nutzung in keiner Verbindung steht.
Dann ist es in NRW sicher möglich darauf zu verzichten.
Die jüngere Mustergaragenverordnung (1997) sieht das ein bisschen anders (so wie in vielen Bundesländern). Denn hier kommt die Sprinklerpflicht im allgemeinen erst für Geschosse, die tiefer als 4m unter der Geländeoberfläche liegen.
Vielleicht können Sie ja so argumentieren...
vermutlich finden Sie in anderen Bundesländern solche Garagen "en masse".
Leider gilt in NRW die Garagenverordnung (1990) NRW und die sagt:
§ 17
Feuerlöschanlagen
(1) Unterirdische Mittel- und Großgaragen müssen in allen Geschossen in der Nähe jedes Treppenraumes einer notwendigen Treppe über Wandhydranten an einer nassen Steigleitung verfügen.
(2) Unterirdische Großgaragen müssen "in allen Geschossen" selbsttätige Feuerlöschanlagen mit über den Einstellplätzen verteilten Sprühdüsen haben, "wenn das Gebäude nicht allein der Garagennutzung dient". Das gilt nicht, wenn die Großgarage zu Geschossen mit anderer Nutzung in keiner Verbindung steht.
Also schauen Sie doch, ob es sich ggf. um eine Mittelgarage handelt, ob das gebäude evtl. allein der Garagennutzung dient bzw. ob die Großgarage zu Geschossen anderer Nutzung in keiner Verbindung steht.
Dann ist es in NRW sicher möglich darauf zu verzichten.
Die jüngere Mustergaragenverordnung (1997) sieht das ein bisschen anders (so wie in vielen Bundesländern). Denn hier kommt die Sprinklerpflicht im allgemeinen erst für Geschosse, die tiefer als 4m unter der Geländeoberfläche liegen.
Vielleicht können Sie ja so argumentieren...
Hallo,
danke für die Antwort! Stimmt, die Muster-GarVO hatte ich vergessen, die werde ich noch mit aufnehmen.
Ansonsten gibt es für EINgeschossige Großgaragen eine von der oberste Bauaufsicht per se eingeräumte Erleichterung, der die lokale Bauaufsicht zustimmen kann. In meinem Fall will sie das aber nur mit Beispielen aus NRW, daher meine Frage.
Gruß H. Schomberg
danke für die Antwort! Stimmt, die Muster-GarVO hatte ich vergessen, die werde ich noch mit aufnehmen.
Ansonsten gibt es für EINgeschossige Großgaragen eine von der oberste Bauaufsicht per se eingeräumte Erleichterung, der die lokale Bauaufsicht zustimmen kann. In meinem Fall will sie das aber nur mit Beispielen aus NRW, daher meine Frage.
Gruß H. Schomberg