Bauvorhaben ist eine Reihenhausanlage in Hessen, Wohnanlage nach WEG. Hauslänge der einzelnen Blöcke unter 40 Meter. Trennwände aus Kalksandstein 15 cm, 2-schalig. Diese Trennwände sind oberseitig im Bereich der Dachlatten mit einer Kronendämmung versehen. Die Dachlatten sind im Bereich der Trennwand aus Metall.
Jetzt wird gefordert, dass der Raum zwischen Dachziegeln und Metalllatten mit unbrennbaren Material, sprich Mineralwolle, zusätzlich ausgefüllt werden muss (zwischen Mauerkrone und Metalllatte ist bereits isoliert). Begründet wird das mit einem angeblichen Erlass in der HBO.
Wäre schön, wenn jemand dazu Stellung nehmen könnte.

Falls der geschilderte Sachverhalt wahr ist, wo kann man diesen Erlass finden ???
Danke