Außen-/Stahltreppe an ZFH für Brandschutz in NRW erlaubt?
Verfasst: Mi 15.08.2007 22:08
Hallo,
ich bin Besitzer eines vermieteten 2-Familienhauses. Für den Mieter im OG möchte ich, neben seinem normalen Aufgang im Haus, einen weiteren Fluchtweg schaffen. Dazu möchte ich an der Außengiebelwand meines Hauses eine Stahltreppe anbringen lassen, damit er darüber zusätzlich das Gebäude verlassen kann, wenn das Treppenhaus verqualmt sein sollte.
Nun scheint es Probleme mit der Genehmigung zu geben, weil ich dann über die Bebauungsgrenze kommen würde.
Die Treppe dürfte danach nur noch 20 cm breit sein.
Sind für Brandschutzzwecke Außnahmen von Bebauungsgrenzen mögl.?
Hat jemand Erfahrungen mit solchen Dingen gemacht und kann mir weiterhelfen, damit ich das bei den Behörden geschickt einstielen kann?
Ich möchte nicht vorher dort alle fragen und neugierig machen...
MfG
Catwater
ich bin Besitzer eines vermieteten 2-Familienhauses. Für den Mieter im OG möchte ich, neben seinem normalen Aufgang im Haus, einen weiteren Fluchtweg schaffen. Dazu möchte ich an der Außengiebelwand meines Hauses eine Stahltreppe anbringen lassen, damit er darüber zusätzlich das Gebäude verlassen kann, wenn das Treppenhaus verqualmt sein sollte.
Nun scheint es Probleme mit der Genehmigung zu geben, weil ich dann über die Bebauungsgrenze kommen würde.
Die Treppe dürfte danach nur noch 20 cm breit sein.
Sind für Brandschutzzwecke Außnahmen von Bebauungsgrenzen mögl.?
Hat jemand Erfahrungen mit solchen Dingen gemacht und kann mir weiterhelfen, damit ich das bei den Behörden geschickt einstielen kann?
Ich möchte nicht vorher dort alle fragen und neugierig machen...
MfG
Catwater