Es handelt sich um die Lagerung und Herstellung von Styropor.
Welche rechtlichen Anforderungen bestehen ggf. hinsichtlich der Notwendigkeit für eine Löschwasserrückhaltung.
WER WEISS WAS.
Danke im Voraus.
WER WEISS WAS Löschwasserrückhaltung
Hallo,
immer erst mal schauen, was dass Baurecht im betreffenden Bundesland hergibt.
Vermutlich wird hier die Löschwasserrückhalterichtlinie gültig sein:
http://www.is-argebau.de/Dokumente/4237490.pdf
A) Lesen
B) Schauen welche WGK Styropor hat (Sicherheitsdatenblatt)
http://www.metz-styropor.de/download/EP ... tt_EPS.pdf
Nun bitte selbst die Schlüsse daraus ziehen...
immer erst mal schauen, was dass Baurecht im betreffenden Bundesland hergibt.
Vermutlich wird hier die Löschwasserrückhalterichtlinie gültig sein:
http://www.is-argebau.de/Dokumente/4237490.pdf
A) Lesen
B) Schauen welche WGK Styropor hat (Sicherheitsdatenblatt)
http://www.metz-styropor.de/download/EP ... tt_EPS.pdf
Nun bitte selbst die Schlüsse daraus ziehen...
DANKE
Das ist auch mein Wissensstand.
Für Styropor liegt keine WGK-Klasse vor, daher auch keine Löschwasserrückhaltung erforderlich.
Bei der Herstellung und Lagerung liegt auch keine besondere gefährliche Anlage i. S. der StörfallVO vor etc.
Kenne ich.
Ein Behördenvertreter verlangt aufgrund einer Empfehlungs-Richtlinie des VDS (Kunststoffe) = keine geltende Rechtsgrundlage, eine Löschwasserrückhaltung, infolge seiner Meinung nach möglicher entstehender Gefährlicher Zersetzungsprodukte.
Die wesentlichen Produkte (PAK) sind im Vollbrand meines Wissens nach nicht relevant, da sie da dann nicht mehr auftreten etc.
Sie treten bei geringeren Temperaturen .... und das in unbedeutenden Mengen.
Gibts aber noch irgendeinen Hacken, der nicht bedacht ist.
Ich brauch einfach Sicherheit, dass das Quatsch ist was gefordert wird.
Danke
Für Styropor liegt keine WGK-Klasse vor, daher auch keine Löschwasserrückhaltung erforderlich.
Bei der Herstellung und Lagerung liegt auch keine besondere gefährliche Anlage i. S. der StörfallVO vor etc.
Kenne ich.
Ein Behördenvertreter verlangt aufgrund einer Empfehlungs-Richtlinie des VDS (Kunststoffe) = keine geltende Rechtsgrundlage, eine Löschwasserrückhaltung, infolge seiner Meinung nach möglicher entstehender Gefährlicher Zersetzungsprodukte.
Die wesentlichen Produkte (PAK) sind im Vollbrand meines Wissens nach nicht relevant, da sie da dann nicht mehr auftreten etc.
Sie treten bei geringeren Temperaturen .... und das in unbedeutenden Mengen.
Gibts aber noch irgendeinen Hacken, der nicht bedacht ist.
Ich brauch einfach Sicherheit, dass das Quatsch ist was gefordert wird.
Danke
Hallo,
ohne Garantie:
In der VdS CEA 4001 werden für bestimmte Lagersituationen mit Polystyrol schaumbildende Löschmittel für die Sprinkleranlage vorgeschrieben.
Diese Löschmöttel können ggf. eine WGK aufweisen.
Mal bei einer Sprinklerfirma des Vertrauens anrufen und sich Datenblätter geben lassen.
Vielleicht meinte der ja so etwas ...
ohne Garantie:
In der VdS CEA 4001 werden für bestimmte Lagersituationen mit Polystyrol schaumbildende Löschmittel für die Sprinkleranlage vorgeschrieben.
Diese Löschmöttel können ggf. eine WGK aufweisen.
Mal bei einer Sprinklerfirma des Vertrauens anrufen und sich Datenblätter geben lassen.
Vielleicht meinte der ja so etwas ...
Re: WER WEISS WAS Löschwasserrückhaltung
Michael Stieger hat geschrieben:Es handelt sich um die Lagerung und Herstellung von Styropor.
Welche rechtlichen Anforderungen bestehen ggf. hinsichtlich der Notwendigkeit für eine Löschwasserrückhaltung.
WER WEISS WAS.
Danke im Voraus.
Das beste wird sein du rufst deinen für Calw zuständigen Sachverständigen für Sprinkleranlagen des VdS an und der soll sich das anschauen dann bist du zu 100% auf der sicheren Seite.