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PRÜFZEUGNIS bzw. Allgemein bauaufsichtliche Zulassung!

Verfasst: Mo 18.06.2007 16:20
von FirePro
Hallo,

hatte letztens ein Streitgespräch bezüglich abgehängter F30 Decken.

Der Hersteller wollte mir erzählen das ein Prüfzeugnis reicht.

Ich bezog mich jedoch auf die Bauordnung wo explizit geregelt wird, das für Bauteile die der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dienen (das tut ja nunmal eine F30 Decke) eine ABZ erforderlich ist.

Noch dazu wo sein Prüfzeugnis lediglich die Mineralfaserplatten als A2 einstufte. Der Rest des F30 Aufbaus war gar nicht geregelt in seiner ABP!

Wie seht ihr das?

Worin bestehen die Unterschiede zwischen ABP und ABZ.

Danke im voraus!!!